Berechnung Beitrag Unfallversicherung

Hallo,
folgende Frage:
Angenommen ein Ehepaar schließt im Jahr 2002 zwei private Unfallversicherungen ab.

Beim Antrag der Unfallversicherung rechnet die Versicherungsdame aus:

Versicherung 1 kostet pro Jahr 134,10 Euro.
Versicherung 2 kostet pro Jahr 120,00 Euro.
Zusammen kosten Sie also im Jahr 254,10 Euro.
Die Zahlung soll monatlich erfolgen, also 21,18 Euro. In diesem
Beitrag soll die Versicherungssteuer schon enthalten sein und es
werden auf die 21,18 Euro nochmal 6 % Ratenzuschlag gerechnet,
macht monatlich einen Versicherungsbeitrag von 22,45 Euro.

Frage 1)
Muss die Versicherungssteuer für den Versicherungsnehmer nicht ausgewiesen werden bzw. ersichtlich sein. ?
Frage 2)
Wie hoch wäre die Versicherungssteuer (Berechnung) ?
Frage 3)
Müsste die Versicherung nicht anders rechnen:
Versicherungsbeitrag + Ratenzuschlag + Steuer ?
(Wenn ja, wo ist dafür eine Rechtsvorschrift ?)

Vielen Dank
Birgit

Ratenzuschlag

Auch Teilzahlungszuschlag oder Beitragszuschlag genannt. Dieser Zuschlag wird vom Versicherer berechnet, wenn der Versicherungsnehmer eine unterjährige Zahlungsweise im Versicherungsantrag bestimmt.
Sie dient zum Ausgleich der zusätzlich anfallenden Verwaltungskosten und des Zinsausfalls

Hallo,
folgende Frage:
Angenommen ein Ehepaar schließt im Jahr 2002 zwei private
Unfallversicherungen ab.

Beim Antrag der Unfallversicherung rechnet die
Versicherungsdame aus:

Versicherung 1 kostet pro Jahr 134,10 Euro.
Versicherung 2 kostet pro Jahr 120,00 Euro.
Zusammen kosten Sie also im Jahr 254,10 Euro.
Die Zahlung soll monatlich erfolgen, also 21,18 Euro. In
diesem
Beitrag soll die Versicherungssteuer schon enthalten sein und
es
werden auf die 21,18 Euro nochmal 6 % Ratenzuschlag gerechnet,
macht monatlich einen Versicherungsbeitrag von 22,45 Euro.

Frage 1)
Muss die Versicherungssteuer für den Versicherungsnehmer nicht
ausgewiesen werden bzw. ersichtlich sein. ?

Im Antrag nicht - in der Police schon.

Frage 2)
Wie hoch wäre die Versicherungssteuer (Berechnung) ?

16%

Frage 3)
Müsste die Versicherung nicht anders rechnen:
Versicherungsbeitrag + Ratenzuschlag + Steuer ?
(Wenn ja, wo ist dafür eine Rechtsvorschrift ?)

Richtig. So sollte Sie rechnen! Steuer immer zum Schluß. Wegen der Rechtsvorschrift solltest du vielleicht mal im Steuerbrett fragen!

Vielen Dank
Birgit