Berechnung Bemessungsentgelt bei ALG I

Hallo!

Das ist meine erste Frage hier und ich hoffe ich bekomme ein wenig Klarheit.
Ich wurde am 30 November 2012 innerhalb der Probezeit gekündigt. Ich habe mich noch am selben Tag telefonisch arbeitssuchend gemeldet. Die Arbeitslosigkeit begann dann am 1.1.2013. Noch im Dezember hatte ich ein Vorstellungsgespräch und damit einhergehend auch direkt eine Zusage über eine 50% Stelle ab dem 1.2.2013. Seit 2007 war ich durchgängig Vollzeit beschäftigt.

So! Meine Anträge waren alle Korrekt, aufgrund der neuen Stelle brauchte ich auch keinen separaten Termin bei Agentur.

Jetzt kam am Samstag der Bewilligungsbescheid und ich bin ein wenig schockiert. Laut dem Anschreiben reduziert sich mein Bemessungsentgelt aufgrund der nun angetretenen 50% Stelle anteilsmäßig. Sprich ich bekomme exakt 542 ebbes € ALG I. Ich frage mich warum ich fünf Jahre voll einbezahlt habe und auf welcher Grundlage dieser Bescheid basiert?

Ich verstehe die Zusammenhänge zwischen vorheriger Arbeit und jetziger Arbeit nicht.

Wenn ich der Logik folge, hätte es sich für mich mehr gelohnt Arbeitssuchend zu bleiben. Was passiert denn bei denjenigen die 6 Monate auf nen Job warten und dann ne 50% Stelle annehmen…müssen die dann alles wieder zurückbezahlen, oder reduziert sich das ALG I dann nur einen Monat?

vielleicht kann mir das mal jemand schlüssig erläutern.

Danke

Gruß

Björn

Hallo,

also das ist komisch, wenn Sie sich am 30.11.2012 arbeitslos gemeldet haben, steht Ihnen ab 1.12.2012 Arbeitslosengeld zu. Dies wird errechnet aus dem Verdienst, der letzten Arbeitsstelle/es muß vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausgestellt werden,wo alle Bezüge auch Weihnachtsgeld und ähnliches aufgeführt werden sollte.
Daraus errechnet sich das Arbeitslosengeld I.
Wenn Sie eine neue Arbeit aufgenommen haben, dann fällt das ALG I weg, es kann höchstens ALG II dazu gezahlt werden,wenn der Verdienst nicht ausreicht!!. Dieser wird nach einer Bemessungsgrundlage aus Grundbedarf und KdU errechnet (KdU zum Verständnis heißt Kosten der Unterkunft und Heizung).

Wieso bekommen Sie noch Arbeitslosengeld, bei Arbeitsaufnahme - das gibt es nicht, wenn nur ALG II als Lohnaufstocker.

lg. gold.marie

Hallo

Danke für die schnelle Antwort. Ich bekomme nur für einen Monat ALG I. Die Anträge mit Verdienstbescheinigungen sind irgendwann im Januar dann bei der Agentur eingegangen. Das ALG wird also rückwirkend bezahlt. Begründung der Agentur war, es wird gekürzt weil ich nicht mehr 39 h erreichen kann.

Gruß Erich

Sie haben im Antrag vermutlich gesagt, dass Sie in Zkunft (ab 1.1.2013) nur noch Teilzeit arbeiten wollen, oder die haben das so interpretiert. ALG bekommt man immer nur in der Höhe (wie man bisher…) und wie man in Zukunft arbeiten kann udn will.

Sie können dagegen Widersprcuh einlegen, das kostet nichts, aber so wie es aussieht, sitzen die da am längeren Hebel.

Hmm

So ähnlich wurde mir das auch gesagt aber ich konnte es nicht so ganz glauben. Von Teilzeit arbeiten wollen, kann ja gar keine rede sein, ich habe jetzt halt nur erstmal einen Teilzeitjob.

Wie gesagt, wie ist das denn bei denjenigen, die sechs Monate ALG I beziehen und dann einen Teilzeitjob annehmen. Die haben ja dann volles ALG bezogen in dieser Zeit. Irgendwie ist diese Regelung doch ohne Sinn.

Gruß

Erich

Dann müssen Sie denen glaubhaft machen, dass Sie nur einen Teilzeitjob angenommen haben,

  • weil der später Vollzeit wird
  • um nicht arbveitslos zu weden
  • sie sich mit einem Teilzeitjob auch wieder leichter einen Vollzeitjob angeln können
  • weil sie mit dem neuen AG deutlich eine „vorübergehdne Lösung“ abgesprochen haben

UND

im Antrag auf ALG NICHT angegeben haben:

Ich will nur Teilzeit arbeiten.

Wenn die von sich aus, so gefolgert haben, soltlen Sie gute Papiere haben.

Viel Erfolg.

Hallo,

ohne den Bescheid vor mir zu haben, kann ich dir leider keine eindeutige Antwort bezogen auf den Sachverhalt geben.

Anspruch hast du auf das Arbeitslosengeld für Januar 2013.
Ich nehme mal an, dass die „50% Stelle“ über 15 Std. wöchentlich beträgt. Wenn dies der Fall ist, besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Ggf. besteht Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II.

Sollte die „50% Stelle“ unter 15 Std. wöchentlich betragen, wird dies als Nebenjob gewertet. Dann wird alles, was über dem Freibetrag 165€ + Werbekosten liegt, vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Das Arbeitslosengeld entspricht ca. 60 % (67%, wenn mind. 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist) des durchschnittlichen Gehalts der letzten 12 Monate.

Gruß

Hallo nochmal

Danke für die bisherigen Antworten. Ich weiß leider nicht mehr, was ich angekreuzt habe. Allerdings wussten die, dass ich nur noch halbtags arbeiten werde ( 20 h ) da die ja den Vertrag sehen wollten, vorher wollten sie mir nicht glauben, dass ich wieder einen Job habe.

Es geht mir wie gesagt nur um diesen einen Monat. Da habe ich anrecht auf ALG I und ich dachte auch auf 60 % ( noch kinderlos ). Allerdings scheint sich ja auch die zukünftige Arbeitszeit auf das ALG auszuwirken. Warum das so ist verstehe ich halt nicht. Weiß da wer die rechtliche Grundlage???

Gruß

Erich

Hallo,

wie bereits gesagt - das Arbeitslosengeld wird nur unter folgenden Umständen gemindert:

  • wenn man zukünftig nur noch Teilzeit arbeiten will (entsprechend der gewünschten Arbeitszeit)

oder

  • wenn man unter 15 Std. wöchentlich beschäftigt ist und über 165 € + Werbekosten verdient

Bitte zitiere den Text aus dem Bewilligungsbescheid, wenn du genauere Auskünfte willst.
Ansonsten kannst du nur bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Ggf. handelt es sich um ein Missverständnis.

Gruß

Hallo,

ALG I wird nach den bisher erbrachten Verdiensten berechnet,
ich würde das überprüfen lassen, daß hat nichts mit dem jetzigen Arbeit zu tun.

lg. gold-marie