vielen Dank erst mal für ihre Antwort!
Hier die gewünschten Angaben:
Die Mutter hatte vor Geburt ein Nettoeinkommen von EUR 960,
auf das Arbeitsverhältnis könnte Sie jederzeit zurückgreifen,
jedoch wird völlig davon abgesehen, das Kind in die Betreuung
des Expartners (der als selbständiger Ganztags zu Hause ist
und deren neue Partnerin ebefalls gantags zu Hause ist und
selbst ein Kind hat) zu geben.
Das muss sie auch nicht tun, das Betreuenlassen durch den Vater des Kindes.
Ihr eigenes vorheriges Einkommen ist wichtig, weil das im Zweifelsfall ihren Unterhaltsanspruch der Höhe nach beschränkt.
Das Kind ist 9 Monate alt.
Somit besteht bei der Mutter ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem Vater.
Tut es was zur Sache, dass er (vor Geburt des Kindes) ein
regelmäßiges Nettoeinkommen von 1.200 EUR hatte und nur durch
einen gewonnenen Prozess für ein Jahr ein höheres Einkommen
hat???
Das Einkommen welches beim Vater vor der Geburt gewesen ist, würde im Falle einer Scheidung eine Rolle spielen. Hier geht es aber nicht um eine Scheidung. Trotzdem halte ich es persönlich schon für überdenkenswert, auch unehelichen Betreuungsunterhalt zu begrenzen. Achtung: ist meine persönliche Meinung und man wird kaum einen Richter finden, der sich meiner Meinung anschließen wird.
Der fiktive Vater sollte darauf achten, dass jedweder Unterhaltstitel (ob vor dem Jugendamt und/oder Gericht) also auch für das Kind und die Mutter auf das erhöhte einjährige Einkommen befristet ist.
Wenn diese Befristung fehlt und das Einkommen nach den zwölf Monaten wieder bei 1.200 Euro ankommt, muss er sonst eine Abänderungsklage (Zeit, Geld und Nerven kostend) bei Gericht machen.
Ob das Elterngeld bei der Mutter auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet wird, weiß ich nicht sicher. Eventuell werden nur 300 Euro nicht angerechnet und das darüber hinausgehende Elterngeld schon.
Kindergeld und Kindesunterhalt - alle Einkommen und alle Kosten des Kindes - haben nichts mit dem Einkommen der Mutter zu tun und kommen deshalb nicht in die Betreuungsunterhaltsrechnung hinein.
Kindergeld darf zur Hälfte der Vater von seinem Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle abziehen.
Was die Telefonkosten in der Berechnung zu suchen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Telefon, Versicherungen usw. müssen vom Selbstbehalt bzw. vom Unterhalt bezahlt werden und werden nicht oben drauf gesattelt.
Im Unterhaltsbedarf der Mutter ist normalerweise auch ein Mietanteil enthalten. Ob ihr wegen dem mietfreien Wohnen ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, weiß ich nicht. Kommt auch auf die vertragliche Gestaltung mit ihren Eltern an.
Er wäre sehr nett, wenn Sie mir bald wieder antworten:wink:
Jo, manchmal bin ich nett. Dem fiktiven Vater würde ich trotzdem raten, zu einem guten Anwalt oder zu der nächsten Vätergruppe komplett mit den Unterlagen zu gehen. Die Anfrage enthält viele Lücken und lässt eigentlich noch einige Rückfragen offen.
lg
Gruß
Ingrid