Berechnung d. durchschnittl. wöchentl. Arbeitszeit

Hallo zusammen,

hier vielleicht ein aussergewöhnliches Problem

AN arbeitet Teilzeit in einer Sicherheitsfirma und im Arbeitsvertrag steht über die monatliche Arbeitszeit, dass er mindestens 40 Stunden pro Monat zu arbeiten hat. Vereinbart ist, dass er im Durchschnitt 3 bis 4 Tage die Woche arbeitet, da die 40 Monatsstunden eine MINDESTARBEITSZEIT sind. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Jetzt geht es darum, dass er wegen der Erkrankung eines Kindes einige Tage (mit Bescheinigung des Kinderarztes) zu Hause bleiben muss. Die Firma will ihm jetzt nur einen Tag die Woche als Arbeitszeit bescheinigen und bezieht sich auf den Arbeitsvertrag. Dort steht aber doch MINDESTENS !!. Tatsache ist, dass AN keine Woche weniger als 2 Tage (und das auch nur einmal), meist aber 3 oder 4 Tage gearbeitet hat.

Wie ist der rechtliche Hintergrund ? Kann der AN eine Bescheinigung über die 3 oder 4 Tage erwarten oder nur über einen Tag ? Oder vielleicht über 6 Tage (regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten), dafür mit weniger Stunden ?

Ich habe etwas gelesen, dass die Arbeitszeit der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt wird ? Ist das irgendwo festgeschrieben ?

Als Info: Es wird der MTV des Bewachungsgewerbes für Baden-Württemberg angewendet.

Vielen Dank im Voraus
Christine

Hallo

Gab es einen Dienstplan, wo der AN eingeplant war, bevor er ausfiel?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
aus der Sicht der Krankenkasse muesste ich wissen, wie das
Gehalt gezahlt wird - wenn es als fester Monatslohn gezahlt wird,
zahlen wir als Krankenkasse Leistung wie Krankengeld, also pro Kalendertag, den der Arbeitnehmer lt. ärztl. Bescheinigung zu Hause
bleiben musste.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo zurück,

es wird ein Stundenlohn zzgl. Nacht- oder Wochenendzulage gezahlt

Viele Grüße
Christine

Hallo LeoLo,

für die erste Woche gab es einen Dienstplan. In diesem fiel der AN für einen Tag aus. Im Dienstplan für die 2. Woche wurde er aufgrund des Attestes nicht mehr berücksichtigt.

Viele Grüße Christine