Hallo zusammen,
hier vielleicht ein aussergewöhnliches Problem
AN arbeitet Teilzeit in einer Sicherheitsfirma und im Arbeitsvertrag steht über die monatliche Arbeitszeit, dass er mindestens 40 Stunden pro Monat zu arbeiten hat. Vereinbart ist, dass er im Durchschnitt 3 bis 4 Tage die Woche arbeitet, da die 40 Monatsstunden eine MINDESTARBEITSZEIT sind. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Jetzt geht es darum, dass er wegen der Erkrankung eines Kindes einige Tage (mit Bescheinigung des Kinderarztes) zu Hause bleiben muss. Die Firma will ihm jetzt nur einen Tag die Woche als Arbeitszeit bescheinigen und bezieht sich auf den Arbeitsvertrag. Dort steht aber doch MINDESTENS !!. Tatsache ist, dass AN keine Woche weniger als 2 Tage (und das auch nur einmal), meist aber 3 oder 4 Tage gearbeitet hat.
Wie ist der rechtliche Hintergrund ? Kann der AN eine Bescheinigung über die 3 oder 4 Tage erwarten oder nur über einen Tag ? Oder vielleicht über 6 Tage (regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten), dafür mit weniger Stunden ?
Ich habe etwas gelesen, dass die Arbeitszeit der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt wird ? Ist das irgendwo festgeschrieben ?
Als Info: Es wird der MTV des Bewachungsgewerbes für Baden-Württemberg angewendet.
Vielen Dank im Voraus
Christine