Berechnung der 10 jahres Frist bei Schenkung

Hallo,

angenommen jemand wäre beispielsweise am 01.06.2005 beschenkt worden.

Würde die Frist zum Abauf der 10-Jahres Frist für den Schenungsfreibetrag am 02.06.2015 oder erst am 31.12.2015 ablaufen?

Gruß

Darius

Servus,

vermutlich sprichst Du von der Zusammenrechnung für die Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften.

Hierzu ist § 14 ErbStG eindeutig: Zusammengerechnet wird nur, was innerhalb von zehn Jahren anfällt; von „Ablauf von Jahren“ oder „ganzen Kalenderjahren“ oder sowas ist dabei nicht die Rede.

Was im gegebenen Beispiel am 2.6.2015 beim Beschenkten ankommt, wird nicht zusammengerechnet.

Schöne Grüße

MM