Hallo,
angenommen jemand wäre beispielsweise am 01.06.2005 beschenkt worden.
Würde die Frist zum Abauf der 10-Jahres Frist für den Schenungsfreibetrag am 02.06.2015 oder erst am 31.12.2015 ablaufen?
Gruß
Darius
Hallo,
angenommen jemand wäre beispielsweise am 01.06.2005 beschenkt worden.
Würde die Frist zum Abauf der 10-Jahres Frist für den Schenungsfreibetrag am 02.06.2015 oder erst am 31.12.2015 ablaufen?
Gruß
Darius
Servus,
vermutlich sprichst Du von der Zusammenrechnung für die Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften.
Hierzu ist § 14 ErbStG eindeutig: Zusammengerechnet wird nur, was innerhalb von zehn Jahren anfällt; von „Ablauf von Jahren“ oder „ganzen Kalenderjahren“ oder sowas ist dabei nicht die Rede.
Was im gegebenen Beispiel am 2.6.2015 beim Beschenkten ankommt, wird nicht zusammengerechnet.
Schöne Grüße
MM