Berechnung der Beschäftigugnsjahre

Ich möchte gerne wissen, ob man bei der Berechnung der Beschäftigungsjahre diese auf volle Jahre aufrunden kann, wenn die Beschäftigung z.B. 5Jahre und 8Monate bestand, also über 6Monate hinaus, so dass diese dann auf 6Jahre aufgerundet wird. Das entsprechende Gesetz hierzu wäre recht hilfreich.

Gruß H-P-Müller

Hallo,

im Arbeitsrecht zählen in den meisten Fällen nur die vollendeten Jahre (z. B. bei Kündigungsfristen, § 622 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html).
Auch wenn ein Sachverhalt nicht gesetzlich geregelt ist, geht das auch in arbeits- oder tarifvertraglichen Bestimmungen eigentlich immer eindeutig aus dem Wortlaut hervor, daß nur volle Jahre oder Monate zählen.

&Tschüß
Wolfgang