Berechnung der BRAGO

wie lautet der Rechenweg der BRAGO
(§ 11, 12, 31, 118)

Angenommen…
in einem Aufforderungsschreiben

handelt es sich um einen Gegenstandswert von 8297,71 €.
Der Rechtsanwalt bezieht davon eine 7,5/10 oder eine 5/10 Gebühr.

Was heißt denn 3/10, 5/10, 7,5/10, 15/10 Gebühr?
Und wie lauten die einzelnen Rechenschritte?

Dann kommt noch die Umsatzsteuer 16% (=Mehrwertsteuer) hinzu. Wie wird das dazu gerechnet?

Hallo Karolina,

ganz einfach: In der BRAGO findest du einerseits eine Formel, andererseits eine Tabelle, aus der sich Preisstufen ergeben. D.h. 1. Preisstufe bis € 300,-- Streitwert ergibt eine RA-Gebühr von € 45,–. Darüber geht es dann immer mit Höchstbeträgen in die weiteren Preisstufen. Du musst also zunächst anhand des Streitwerts die passende Stufe aus der Tabelle suchen, bzw. anhand der Formel berechnen.

Jetzt siehst du in der BRAGO verschiedene Gebührenansätze für unterschiedliche Tätigkeiten. Diese werden bei Bruchteilen immer in Zehnteln einer vollen Gebühr angegeben. Wenn man also z.B. von einer außergerichtlichen Beratung nach § 118 BRAGO mit 7,5/10 ausgeht, dann teilst du die in der Tabelle gefundene Gebühr durch 10 und multiplizierst mit 7,5.

Also bei einem Streitwert bis € 300,-- beträgt eine Gebühr € 45,–, 1/10 Gebühr € 4,50, 7,5/10 dementsprechend € 33,75 (also dreiviertel einer Gebühr).

Die einzelnen Rechnungspositionen werden jeweils so bestimmt, dann kommt noch die Auslagenpauschale (oder konkrete Auslagenabrechnung) dazu, darüber dann eine Zwischensumme, 16% Märchensteuer drauf, und fertig.

Gruß vom Wiz, der hofft alle Zahlen richtig im Kopf gehabt zu haben, da er gerade nicht neben der BRAGO-Tabelle in der Kanzlei sitzt.

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