Berechnung der BRAGO

wie lautet der Rechenweg der BRAGO
(§ 11, 12, 31, 118)

Angenommen…
in einem Aufforderungsschreiben

handelt es sich um einen Gegenstandswert von 8297,71 €.
Der Rechtsanwalt bezieht davon eine 7,5/10 oder eine 5/10 Gebühr.

Was heißt denn 3/10, 5/10, 7,5/10, 15/10 Gebühr?
Und wie lauten die einzelnen Rechenschritte?

Dann kommt noch die Umsatzsteuer 16% (=Mehrwertsteuer) hinzu. Wie wird das dazu gerechnet?

Moin Karolina,

erst mal: § 11 sagt, dass die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro 25 Euro beträgt. Bei einem Gegenstandswert von 8297,71 Euro beträgt die volle Gebühr 102 Euro. § 12 benennt die Rahmengebühr (Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist). § 31 benennt die Verhandlungs-, Beweis- oder Erörterungsgebühr, § 118 ist die Beratungesgebühr. § 11 sagt Dir also, wie generell die Gebühren liegen, § 12 sagt, dass es in diesem Fall so ist, dass der Rechtsanwalt in diesem Fall bestimmen kann, ob er nun eine volle Gebühr, eine 7,5/10, eine 5/10 oder eine 3/10-Gebühr nehmen kann, je nach Schwierigkeit. § 31 und § 118 sagen Dir, was der RA gemacht hat, er hat verhandelt, erörtert, Beweis erhoben oder beraten.

Eine 3/10-Gebühr von 8297,71 ist € 134,70, 5/20 sind € 224,50, 7,5/10 sind € 336,75, 10/10 als volle Gebühr 449,00.

Dazu kommen Mehrwertsteuer und Auslagen gemäß § 26 BRAGO. Nachzulesen ist dies bei http://www.brak.de/seiten/pdf/GebO-Deutsch%20in%20Eu…. Ist nicht leicht zu verstehen, darum sollte man lieber den rechnungsschreibenden Rechtsanwalt um Erläuterung bitten.

Gruß

Heidrun :smile:

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Die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) ist die feste Gebührenordnung der Rechtsanwälte, d. h. es gibt eine Tabelle mit Gegenstandswerten, für die die einzelnen Gebühren festgelegt sind (volle 10/10 Gebühr bzw. 3/10 etc. davon anteilig), ebenso wann welche Gebühr anfällt.

§ 118 ist die Geschäftsgebühr (außergerichtlich), die i. d. R. 7,5/10 beträgt. Der Anwalt kann nach eigenem Ermessen – entgegenkommenderweise - die Gebühr niedriger ansetzen, was er normalerweise nur bei seinem Mandanten tun wird, nicht wenn ein Beklagter (im Zivilgerichtsverfahren)/Antragsgegner (außergerichtlich oder Mahnverfahren) seine Anwaltskosten zu tragen hat.

Die 15/10 Gebühr entsteht zusätzlich bei einem außergerichtlichen Vergleich.

Die Geschäftsgebühr wird auf eine Prozessgebühr (§ 31, anhängiges Verfahren bei Gericht) von 10/10 angerechnet, nicht jedoch – sofern ich mich nicht irre - eine evtl. außergerichtlich entstandene 7,5/10 Besprechungsgebühr (die nicht automatisch mit einem Schreiben des Rechtsanwalts entsteht, deren Begründung ist nicht ganz einfach).

Zu einer Prozessgebühr kommt i. d. R. eine 10/10 Verhandlungsgebühr (es findet eine mündliche Verhandlung statt), ggf. eine 10/10 Beweisgebühr (z. B. ein Sachverständiger ist geladen). Bei einem gerichtlichen Vergleich sind es ebenfalls zusätzlich 10/10.

Die Verhandlungsgebühr von 5/10 entsteht z. B., wenn der Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint, dann ergeht auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten, welches der Kläger als vollstreckbare Ausfertigung erhält (Titel), sofern der Beklagte nicht innerhalb zwei Wochen gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt hat.
Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch des Klägers berechtigt ist (auch nicht beim Mahnverfahren).

Mit dem Titel kann der Kläger bei zahlungsunwilligem Schuldner einen Gerichtsvollzieher beauftragen (Zwangsvollstreckungsverfahren), hier berechnet der Anwalt eine 3/10 Zwangsvollstreckungsgebühr.

Eine zusätzliche 3/10 Gebühr im Gerichtsverfahren kann z. B. auch bedeuten, es handelt sich um zwei Kläger/Antragsteller (z. B. ein Ehepaar hat den Anwalt beauftragt, diese Gebühr entsteht i. d. R. nur einmal, also nicht auf jede einzelne Gebühr), außergerichtlich sind es dann glaube ich 22,5/100 von den 7,5/10.

Zu den Gebühren kommt immer eine Auslagenpauschale (§ 26, maximal 20 EUR), ggf. Schreibauslagen (§ 27, Fotokopien), evtl. Fahrtkosten- und Abwesenheitsgeld bei auswärtigen Terminen (§ 28) und auf alle Gebühren die MwSt. (§ 25).

Bei einem Gerichtsverfahren entstehen übrigens noch Gerichtskosten (Klageeinreichung Zivilverfahren, Mahnverfahren), die Höhe wird ebenfalls nach Streitwert berechnet, Betrag entspricht i. d. R. ca. zwei 10/10 Gebühren und muss bei Klageeinreichung vom Kläger verauslagt werden.

Beim Gerichtsverfahren gibt es natürlich noch haufenweise Einzelheiten, daher kann eine Gebührenberechnung u. U. sehr kompliziert sein, hängt vom Einzelfall ab (wie und was wurde beim Gerichtstermin verhandelt etc.). Obige Ausführungen sind die allgemeine Grundlage.

Wird der Beklagte im Gerichtsverfahren dazu verurteilt die Kosten des Klägers zu tragen, bedeutet dies, der Beklagte trägt die Kosten seines eigenen Anwaltes sowie die Kosten des gegnerischen Anwaltes, welche in etwa dieselbe Höhe haben, ebenso die vorverauslagten Gerichtskosten des Klägers.

Der genannte Gegenstandswert von 8.297 EUR ist sehr hoch, daher sind es auch die Gebühren entsprechend, denn eine 10/10 Gebühr aus diesem Wert beträgt 449 EUR. Im Internet findet sich sicherlich irgendwo die BRAGO, wenn man daraus die 7,5/10 Gebühr nicht ausrechnen mag.

Meine Ausführungen müssten stimmen, übernehme aber keine Gewähr dafür (bis vor sieben Jahren habe ich als Rechtsanwaltsfachangestellte gearbeitet, d. h. ich habe u. a. die Kostenrechnungen für den Anwalt geschrieben, Kostenrecht hatten die RAe zumindest damals nicht während ihres Studiums, die Profis zu dem Thema waren daher meistens die RA-Fachangestellten).

Grüße
Kris

Mir fehlen aber immernoch die ausführlich dargestellten
Rechenschritte. Wie komme ich den von der 3/10 Gebühr auf das Ergebnis?
Könnten Sie mir bitte den Gefallen tun und alles Schritt für Schritt bis ins kleinste Detail auflisten?
Wie wird mit diesem Ergebnis die Umsatzsteuer errechnet?

Schritt für Schritt…

Danke

Hallo Karolina,

  1. Ich hasse Doppelpostings

  2. Ich habe dir an anderer Stelle zum Thema ausführlich geantwortet!

  3. Die Sache mit der Umsatzsteuer ist doch jetzt wohl nicht wahr, oder? Du hast die Nettosumme aus den einzelnen Rechnungspositionen (alle netto), berechnest davon 16% (Netto /100 *16) und zählst netto und Steuer zusammen und kommst auf den Bruttobetrag. Soweit sollte eigentlich jeder in der Grundschule in Mathe gekommen sein (Dreisatz und Prozentrechnung macht man doch wohl immer noch in Klasse 3 oder 4)?

Gruß vom Wiz

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