Berechnung der Bruttogrundfläche BGF

Hallo,

für die Berechnung des jeweils spezifischen Energiebedarfes eines Gebäudes möchte ich die Bruttogrundfläche „BGF“ bzw. die „BGF beheizbar“ ermitteln.
Nun ist mir nicht klar, wie Räume erfassungstechnisch zu werten sind, die besonders hoch sind und über mehrere Geschosse gehen - beispielsweise ein über 2 Stockwerke reichender Ballsaal oder eine Turnhalle mit Tribünen, die im Grundrißplan als „1.OG“ bezeichnet werden.
Muss dann pro Stockwerk die Fläche des hohen Raumes jedesmal abermals in die Addition der Flächen einbezogen werden oder nur dann, wenn der abgebildete Raum im zu betrachtenden Stockwerk einen Boden hat?

Herzlichen Dank schon mal im Voraus!

Ralph Schelle

Die Flächen werden nur einmal in Ansatz gebracht.

Hallo Ralph,

es tur mir leid, aber ich befürchte, ich kann Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen. Als Bauingenieur bin ich ausschließlich im Bereich Brücken- und Ingenieurbau tätig, habe daher mit Energiebedarfsberechnungen nichts zu tun.
Im entsprechenden Wikipedia Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Energiebezugsfläche) wird für besonders hohe Räume ein Raumhöhen-Korrekturfaktor fh=h/3 erwähnt - das könnte die Lösung Deines Problems sein.

Trotzdem viel Erfolg,
Martin

Hallo,

nicht umsonst heist es Grundfläche und nicht Luftfläche.
Hohe Räume sind schön für den Mieter, werden in der BGR gleich behandelt.

mfG
Uhrig