Hallo,
ich müchte gerne die festzusetzende ESt bei Zusammenveranlagung ermitteln (wie in §32a Abs 1, Nr.5.)
angenommen ich habe ein zvE von 102.742€ -
Wie ermittle ich die festzusetzende ESt rechnerisch ?
wenn ich diese Formel nehme (Nr.5)
0,42*x-7914 )*2
kommt 70.475,28 raus
habe ich richtig gerechnet ?
für Hilfe bin ich sehr dankbar !
Gruß
Alexandro
ich müchte gerne die festzusetzende ESt bei
Zusammenveranlagung ermitteln (wie in §32a Abs 1, Nr.5.)
angenommen ich habe ein zvE von 102.742€ -
kommt 70.475,28 raus
Hallo,
Neeee… da muss man aber ordentlich was falsch machen…
zVE / 2 x Steuersatz = Steuer nach Tabelle x 2 = festgesetzte
Steuer
–> erst zvE halbieren, dann in die Formel und dann wieder mal 2, nicht das man doppelte Progression hat
also 102.742 / 2 = 51.371
dann die passende Formel aus
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Also Nr. 3 (!!!)
(228,74 x z + 2.397) x z + 989
z = ein 1/10.000tel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des zvE
also wohl 51.371 - 12.739 = 38.632 / 10.000 = 3,8632
228,74 x 3,8632 = 883,6684 + 2.397 = 3.280,6684
3.280,6684 x 3,8632 = 12.673,8780 + 989 = 13.662,8781
also gerundet 13.662, dann mal 2 = 27.324 Euro insgesamt.
Prüfung mit http://www.abgabenrechner.de ergibt das gleiche. ok?
mfg vom
showbee
Hallo,
ich müchte gerne die festzusetzende ESt bei
Zusammenveranlagung ermitteln (wie in §32a Abs 1, Nr.5.)
angenommen ich habe ein zvE von 102.742€ -
Wie ermittle ich die festzusetzende ESt rechnerisch ?
Hallo Alexandro,
das kann man ganz gut mit Excel berechnen. Hier sind die Formeln für das Jahr 2004, die du leicht anhand des aktuellen §32a anpassen kannst:
ledige:
=WENN(UND(B5>7664;B512739;B552151;GANZZAHL(B5*0,45-8845);0)))
verheiratete:
=WENN(UND(B5/2>7664;B5/212739;B5/252151;(GANZZAHL(B5/2*0,45-8845))*2;0)))
das zu versteuernde Einkommen steht jeweils in Zelle B5. Die Formel einfach irgendwo ausserhalb von B5 kopieren, anpassen und schon klappts auch mit dem Nachbarn.
Gruß
Denis
Das hat mir echt weitergeholfen
))
Vielen Dank !
Gruß
Alexandro
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Oh mein Gott, wo braucht man denn für eine winzige Formel schon Excel, ich glaubs ja nicht.
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Oh mein Gott, wo braucht man denn für eine winzige Formel
schon Excel, ich glaubs ja nicht.
Das Posting diente wohl eher dazu, dass der User aufzeigen kann mit Excel
verständlich arbeiten zu können. Zur Sache trug es weniger bei. Ob Excel, Java
oder per Hand, man findet alles via Google.
Oh mein Gott, wo braucht man denn für eine winzige Formel
schon Excel, ich glaubs ja nicht.
Spinnst du jetzt total?? Die ESt-Formel ist keine winzige Formel, die man aus dem Gedächtnis schnell in den Taschenrechner eintippen kann. Es müssen verschiedene Einkommensstufen berücksichtigt werden für die unterschiedlichen Rechenparameter benötigt werden. Wahrscheinlich hast du meine Formel gar nicht verstanden.
Spinnst du jetzt total?? Die ESt-Formel ist keine winzige
Formel, die man aus dem Gedächtnis schnell in den
Taschenrechner eintippen kann.
Um einmal etwas zu berechnen, kann man die Formel nutzen, vielleicht will der Fragende auch nur die Formel verstehen. Wenn man etwas berechnen möchte, kann man auf www.abgabenrechner.de dies tun, da bedarf es nicht Ihrer Excel-Datei.
Wenn man etwas berechnen möchte, kann man auf
www.abgabenrechner.de dies tun, da bedarf es nicht Ihrer
Excel-Datei.
Dazu muss man ins Internet gehen, bei einer Excellösung nicht (1-0 für mich). Oder wenn man unterwegs ist, kommt man häufig nicht ins Internet (2-0 für mich). Ausserdem kann man mit Excel das Ergebnis speichern und muss es bei Bedarf nicht wieder eingeben (3-0 für mich). Somit spart mein Tipp Zeit und Kosten und Dein Tipp hat keinen einzigen Vorteil.
MOD weiteres bitte per Mail
Hi,
ich habe es so kommen sehen…
Teilthread wird abgeschlossen. Wenn weiterer Diskussionsbedarf besteht, bitte per Mail.
Schöne Grüße
C.