Berechnung der Gewerbesteuer und Einkommenssteuer für Selbsständige

Hallo Community,meine steuerrechtliche Frage ist folgende: Wenn ein Selbstständiger Handwerker seine jährliche Gewerbesteuer und Einkommenssteuer mit einem „Gewerbesteuerrechner“ und einem „Einkommenssteuerrechner“ aus dem Internet ausrechnen möchte, welchen Betrag muss er dort eingeben: den Betrag VOR oder NACH Abzug aller Material -und Nebenkosten?Als Materialkosten sind z.B. Werkzeug und Arbeitsmaterial anzusehen, die nötig waren um Aufträge zu erledigen. Als Nebenkosten sind z.B. Betriebshaftpflichtversicherung und Jahresgebühr für die Nutzung eines Prüfsiegels sowie Energiekosten in der betriebseigenen Werkstatt anzusehen.Ich hoffe, ich konnte die Frage verständlich stellen ,-)Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!Viele Grüße, Anja

Ich gehe mal davon aus,
dass der Internet Rechner die billigste Lösung war, weil man noch nicht einmal ein Buch oder ein Programm kaufen mußte;
wahrscheinlich auch die schlechteste Lösung, weil nicht erklärt ist, was man eingeben muss.

Servus,

in den Einkommensteuerrechner kommt das zu versteuernde Einkommen. Das ist (paar Punkte lass ich weg):

Gewinn (= Überschuss nach allen Betriebsausgaben außer Gewerbesteuer) aus Gewerbebetrieb

  • Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, so man hat
    ./. Sonderausgaben (in erster Linie Krankenversicherungsbeiträge)
    ./. außergewöhnliche Belastungen, so man hat

Die gefundene ESt vermindert man um den Gewerbesteuermessbetrag lt. Gewerbesteuerrechner * 3,8 - das führt je nach Hebesatz dazu, dass ungefähr die Höhe der Gewerbesteuer von der Einkommensteuerlast abgezogen wird.

In den Gewerbesteuerrechner kommt der Gewerbeertrag. Das ist vereinfacht der Überschuss w.o. plus einige Hinzurechnungen, die bei kleinen Betrieben nicht greifen, weil es einen unteren Schwellenbetrag gibt, den sie dort wohl nicht überschreiten.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antwort, damit kann ich was anfangen!
Viele Grüße und einen schönen Tag,

Anja