Hallo. Wie ist das mit den Grundbesitzabgaben bei Eigentümerwechsel in selbstgenutztem Wohneigentum? Die Abwasserbeseitigungsgebühr wird nach dem Verbrauch des Vorjahres berechnet. Damit hat der neue Eigentümer aber eigentlich nichts zu tun. Wie wird gerechnet?
Hallo Verwalterin,
in der Regel ist es üblich, dass der Verbrauch des Vorjahres für die Berechnung der Gebühren des laufenden Jahres herangezogen wird. Es gibt ja keinen Abwasser-Zähler für jede einzelne Wohnung. Sie können sich aber bei Ihrer Stadtverwaltung nach der tatsächlichen Regelung informieren.
In einem 6-Parteien-Haus fallen pro Wohnung im Jahr ca. 200-250 EUR an Abwassergebühren an. Also kein Riesenbetrag bei einem Wohnungserwerb von ggf. mehreren Hunderttausend Euro.
Oder vergleichen Sie die Gebühren der letzten Jahre, ob da eine große Abweichung zwischen den Jahren ist.
Viel Erfolg.
Hallo,
was meinen Sie mit Abwasserbeseitigungsgebühren?
Gruss