Berechnung der Grundsteuer für DUMMYS!

Guten Morgen zusammen,

wünsche Euch vorab ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2014!

Ich möchte gerne in einem Jahr ein Haus bauen, habe aber überhaupt keine Ahnung, wie man die Grundsteuer berechnet. Ich habe dazu schon viel gelesen, aber wurde dadurch nicht schlauer.
Ich bitte Euch, mir die Grundsteuer anhand eines einfachen Beispiels zu berechnen, damit ich die Rechnung nachvollziehen kann.

Eckdaten:
EFH Neuwert 400.000€ (darin enthalten 100.000€ Grundstück)
EFH 150m² Wohnfläche
Grundstück 500m²

Hebesatz der Stadt 440
Einheitswert ???

Moin,

die Berechnung ist komplex und es braucht den Einheitswert dazu. Die einfachste Lösung: Ruf doch einfach die Gemeinde an und frag nach, wie hoch die Grundsteuer sein wird. Ähnliche Häuser wird es ja geben, also kann dir das Amt ziemlich flott einen Wert geben, auch wenn es womöglich erstmal nur ein ca-Wert ist (passt meistens).

Gruß
Ex.

Und den Einheitswert kann ein „normal sterblicher“ nicht berechnen?

Aber die Idee mit dem Anruf ist genial :smiley: daran hab ich noch gar nicht gedacht. Danke

*g* Du kannst es gerne versuchen. Details dazu, wie der Wert berechnet wird/werden kann, kannst du zunächst bei Tante Wiki anschauen - udn wenn du das alles drauf hast und gut im Erraten der Grunddaten bist (die dir sonst Ämter oder der Gutachterausschuss nennen würden), dann kriegst du das hin *g* Allerdings ist der bessere Weg, die Stelle zu fragen, die die Grundsteuer festsetzen wird, dann hast du eine solide Grundlage. Ich gehe einfach davon aus, dass die Antwort bis morgen Zeit hat, wenn die Ämter wieder besetzt sind :smile:

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Dschungeltour
Servus,

Und den Einheitswert kann ein „normal sterblicher“ nicht
berechnen?

das ist nicht so arg schwer - beim beschriebenen Grundstück genügt es, die erzielbare Jahresrohmiete zu kennen: Das Gemeine daran ist, dass diese auf die Wertverhältnisse zum 01.01.1964 bezogen ist - aktuelle Mietspiegel helfen also wenig. Das führt beiläufig auch dazu, dass Einheitswerte in DM festgestellt werden, obwohl diese schon eine kleine Weile keine übliche Währung mehr ist.

Mit dieser geht man in die Anlagen 3-8 zum BewG, in denen die Vervielfältiger stehen, die bei diesem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Kapitalisierung der erzielbaren Jahresrohmiete verwendet werden.

Einzelheiten dazu, auch zu Ausnahmen in Einzelfällen, in §§ 78 bis 82 BewG.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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