Berechnung der Grundstücksteuern

Hallo,

wie kann ein Vermieter die Grundstücksteuern auf die Mieter umlegen.
Dieses Haus besteht aus 3 Mitwohnungen
Geht dieses über die Anzahl der Quadratmeter, pro Wohnung,
Oder gibt es da noch andere Abrechnungsmöglichkeiten.

Wer kann mir helfen.

MFG

Hallo!

Wie alle anderen Kosten auch nach m² WF.

Es werden doch alle Nebenkosten des Hauses(die man umlegen darf) zusammengezählt und dann nach dem Verteilschlüssel auf die Mieter aufgeteilt.
Und m² WF ist nicht nur üblich,sondern in der NK-Verordnung ausdrücklich als erste Wahl genannt.

mfg
duck313

guggst Du hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grunds…

da werden Sie geholfen

-)

Bitte beachten, diese Steuer heißt Grundsteuer! Den Rest aben andere User bereits geschrieben.

Hallo,

wennn mit „Grundstückssteuern“ die Grundsteuer ( wird von der Stadt oder Gemeinde dem Grundstückseigentümer berechnet ) gemeint ist, ist diese, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist, umlagefähig. In der Regel wird diese auf die Mieter nach Wohnflächenanteil umgelegt. Auch die Berechnungsweise muss im MV geregelt sein.

Wisapo

Die Berechnungsweise muss nicht im Mietvertrag geregelt sein.
Sie richtet sich bei Fehlen einer mietvertraglichen Regelung nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

vnA