Berechnung der Indexmiete

Hallo liebe www-Experten,

nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt kann die Indexmiete erhöht werden?

Ich habe gelesen, dass seit der Mietrechtsreform Indexmieten nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller Haushalte berechnet werden.
Alle anderen Formen sind nicht mehr zulässig.

Wie werden nun Mietverträge bei denen sich die Berechnung noch nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten für Haushalte mit mittleren Einkommen richtet, umgestellt und neu berechnet?

Hoffe, jemand kann weiterhelfen…
Mit besten Grüßen
Sonja

Hallo Sonja,

nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt kann die Indexmiete erhöht werden?

  • die Miete muss jeweils für ein Jahr ungeändert bleiben

  • die Mieterhöhung muss schriftlich geltend gemacht werden

  • die Berechnung der neuen Mietforderung muss offengelegt werden

Ich habe gelesen, dass seit der Mietrechtsreform Indexmieten nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller Haushalte berechnet werden. Alle anderen Formen sind nicht mehr zulässig. Wie werden nun Mietverträge bei denen sich die Berechnung noch nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten für Haushalte mit mittleren Einkommen richtet, umgestellt und neu berechnet?

Kenne mich nun nicht so mit Indexmieten aus, aber die Lebenshaltungskosten werden durch die Konsumgewohnheiten eines Durchschnittshaushalts mit vier Personen berechnet.

Sehe zu deinem Posting nun keinen Unterschied?

Gruß
Stiefel

Vielen Dank schon mal!

Sehe zu deinem Posting nun keinen Unterschied?

Angenommen, es gibt noch Mietverträge, die über den Preisindex für Haushalte mit mittlerem Einkommen berechnet werden…wie stellt man diese auf den Preisindex für alle Haushalte um?

MfG Sonja

Hallo,

diese Frage ist schon deshalb interessant, weil kaum jemand mit diesem System der Mieterhöhung zu tun hat.

Üblicherweise wird bei Abschluß eines Mietvertrages der dort geltende Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Mietvertrag vermerkt ( sog. Basisjahr).

Ferner wird vereinbart, „wenn sich der Preisindex um mehr als 3 % erhöht, kann der VM die Miete erhöhen“. Es dürfen natürlich mehr % sein. Die Mieterhöhung darf aber die Höhe des Unterschiedsbetrages des Preisindexes nicht überschreiten. Grundsätzlich muß jedoch mindestens ein Jahr zwischen einer Mieterhöhung liegen. Wurde also ein Preisindex von 103,4 bei Vertragsabschluß vermerkt, kann nach dem oben genannten Beispiel der VM die Miete dann erhöhen wenn diese mindestens nach einem Jahr oder nach längerer Zeit 106,5 beträgt. Preissenkungen schlagen auch durch, wenn sich der Index nach unten bewegen sollte. Eine Mindestvertragslaufzeit ist bei Mietverträgen ab dem 01.09.2001 nicht mehr vorgeschrieben. Bei Altverträgen gilt weiterhin, dass der Mietvertrag auf Lebenszeit abgeschlossen sein muss oder mindestens zehn Jahre läuft und der VM nicht ordentlich kündigen kann.

Anmerkung:

Nun aber darf der Vermieter nicht einfach die Erhöhung des Preisindexes als Mieterhöhung ( wenn es sich nicht um eine erstmalige Erhöhung handelt) umlegen. Es muss einerseits nämlich aus dem Basisjahr der letzten Mieterhöhung ( bei längeren Verträgen) die dortige %uale Steigerung bis zur Mieterhöhung berücksichtigt werden. Danach muss der Preisindex aus dem Basisjahr mit dem Preisindex aus dem Zeitzpunkt der Mieterhöhung berechnet werden. Insgesamt kann es also dazu kommen, dass zwar der Preisindex sich um 3,1 % erhöht hat, aber die Vergleichswerte für die Mieterhöhung rd. 4,2 % betragen. Kann in Einzelfällen auch dazu führen, dass lt. Presiindex zwar 3,1 % verlangt werden könnten ( lt. Mathematik), eine Umrechnung aber nur 2,9 % erlaubt.

Soweit in etwa das relativ komplizierte Verfahren. Auch unsereins steht hier meist vor dem „Wald und sieht die Bäume nicht“.

Gruss Günter

nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt kann die
Indexmiete erhöht werden?

Ich habe gelesen, dass seit der Mietrechtsreform Indexmieten
nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller Haushalte
berechnet werden.
Alle anderen Formen sind nicht mehr zulässig.

Wie werden nun Mietverträge bei denen sich die Berechnung noch
nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten für Haushalte mit
mittleren Einkommen richtet, umgestellt und neu berechnet?

Hoffe, jemand kann weiterhelfen…
Mit besten Grüßen
Sonja