Liebe Experten,
Wie berechnet sich der Beitrag zu meiner Krankenversicherung, wenn mein unterhaltsberechtigtes Kind nun selbst Einkommen (Azubi) hat?
Ich bin verheiratet und freiwillig gesetzlich versichert (Beamter). Mein Kind hat eine Ausbildung begonnen und somit eigenes Einkommen und ist eigenständig in einer anderen (betrieblichen) Krankenversicherung versichert. Da es sich um die Erstausbildung handelt, ist mein Kind unterhaltsberechtigt.
Nun zu meinen Fragen:
Muss das Einkommen meines Kindes gegenüber meiner eigenen Krankenversicherung mit angegeben werden?
Wie wirkt sich das Einkommen meines Kindes auf die Beitragsberechnung meiner eigenen Krankenversicherung aus?
Vielen Dank für die Antwort sagt Jupiter-255