Berechnung der Kündigungsfrist

Eine Arbeitnehmerin möchte in der Probezeit nachdem es in der neuen Firma nicht gut läuft kündigen. Nach einem Gespräch mit dem Chef, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Den Arbeitsvertrag soll die Arbeitnehmerin auch erhalten mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Drei mal fragt die Arbeitnehmerin nach dem Vertrag, drei mal wird sie vertröstet. Welche Kündigungsfrist gilt für die Arbeitnehmerin da sie ja immer noch keinen Vertrag hat?

Welche Kündigungsfrist gilt für die
Arbeitnehmerin da sie ja immer noch keinen Vertrag hat?

Die mündlich vereinbarte. Und wenn der Chef vergesslich ist … entweder die gesetzliche (BGB § 622) oder eventuell vielleicht eine aus einem der wenigen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen (dazu müsste man Branche und Bundesland wissen).