Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich vermute, mein Makler will mich übers Ohr hauen bzw. hat das durch geschickte Formulierung im Notarvertrag bereits getan:
Wir haben ein Haus gekauft, darin eine Einbauküche.
Preis des hauses 330.000, + Küche 20.000
Vertragstext: Preis ist 350000, darin enthalten Zubehör im Wert von 20000.
Makler-rechnung geht von DM 350.000 aus, ich gehe von DM 330.000 aus.
Wer hat nun recht? und was ist die Grundlage für das rechthaben?
Falls der Makler nunmal recht hat: Hätte eine andere Formulierung anders gewirkt?
MfG
matthias
Hallo Matthias,
eine Einbauküche gilt als fester Bestandteil des Hauses. Deshalb verstehe ich nicht deren besondere Erwähnung. Heizungsanlage und Toiletten werden schließlich auch nicht separat aufgeführt.
Wenn Du das Haus - eigentlich selbstverständlich samt Einbaukücke - für insgesamt 350.000 DM kaufst, steht dem Makler daraus der Maklerlohn zu. Mit anderen Worten: Für das komplette Objekt samt Zubehör vom Briefkasten bis zur Küche, wie es Dir der Makler vermittelt hat, steht diesem der vereinbarte Courtage-Prozentsatz zu. Die Höhe dieses Satzes ist wiederum völlig frei aushandelbar. Wenn einem der Maklerlohn zu hoch erscheint, rechnet man also nicht etwa die Küche heraus, sondern handelt einen niedrigeren Prozentsatz oder eine Festprovision aus. Als Käufer hat man dabei eine gute Position.
Gruß
Wolfgang
Hallo Matthias,
oftmal werden Einbauten mit einem Wert im Notarvertrag angegeben und also mitverkauft, weil sich die Grundsteuer aus dem Kaufpreis OHNE die Einbauten ergibt. Du bezahlst also nur von 330.000 DM Grundsteuer (ohne Küche)und nicht vom „vollem“ Kaufpreis mit 350.000 DM (also mit Küche).
Du müßtest also Deinem Makler dankbar sein, daß er Dir so ein paar Mark gerettet hat.
Was die Provision angeht, kannst Du Dich ja noch mal mit Deinem Makler unterhalten, ob er bereit ist von seinem Anspruch, den er Dir ja bestimmt mit der Übergabe der Unterlagen angezeigt hat (also seine Maklergebühr), ob er davon etwas nachläßt.