wie soll man die im Mietvertrag angegebene Mietfläche objektiv nachvollziehen?
Zählen Balkon, Küche und Bad auch zur Mietfläche? Oder zählt man sämtliche Wohnräume & Zimmer?
Anderes Thema:
Wie handelt man, wenn man denn Mietvertrag verschusselt hat? Kopie vom Vermieter erbitten?
eine Wohnfläche wird mit Quadratmeter berehcnet. Also Länge mal Breite. Überdachte Balkone können sowohl mit 50 % der Fläche als auch mit 25 % der Fläche berücksichtigt werden. Liegt der Balkon zu eienr viel befahrenen Strasse wird man bei 25 % bleiben müssen, ist die Strasse verkehrsberuhift oder kiegt der Balkon gar Richtung Süden und von der Strasse weg, dann sind 50 % zu berücksichtigen. Ein Balkon mit nördlicher Ausrichtung sollte mit 25 % berehcnet werden. In der Literatur findet man zur "nördlichen Ausrichtung eines Balkons " unterschiedliche Auffassungen. Schrägen nit einer lichten Höhe bis zu einem Meter werden nicht, mit einer lichten Höhe von 1 m bis 2 m mit 50 % berechnet. Fenster und Balkonausgänge in Schrägen sind voll anzurechnen.
wie soll man die im Mietvertrag angegebene Mietfläche objektiv
nachvollziehen?
Zählen Balkon, Küche und Bad auch zur Mietfläche? Oder zählt
man sämtliche Wohnräume & Zimmer?
Anderes Thema:
Wie handelt man, wenn man denn Mietvertrag verschusselt hat?
Kopie vom Vermieter erbitten?
Wie bei jedem Vertrag oder Schreiben, man bittet den anderen, eine Kopie dieses Schriftstückes/ Dokumentes zu überlassen. Ich mache es so , dass ich der anderen Seiet anbiete, etwaige Kosten der Kopien zu übernehmen.
Dieser Hinweis ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG. Die Hinweise stellen die persönlichen Kenntnisse des Autors dar.
Hi,
das bedeutet also: man sollte bei einer Überprüfung der
Mietfläche auch Küchen- und Bad-QM^2 ausmessen, da sie zur
Mietfläche gehören?
Grundsätzlich sind sämtliche Räume innerhalb der Wohnung als Wohnfläche zu berechnen. Zusätzlich sind Räume zur Wohnfläche zu rechnen, wenn sei außerhalb der Wohnung im selben Gebäude liegen und als Wohnräume genutzt werden können.