Guten Tag,
bei Heizungsausfall kann man ja die Miete kürzen- aber um wieviel?
Ein Faktor ist die Dauer des Ausfalls in Tagen, das leuchtet ein. Ist in einem Monat an drei von 30 Tagen die Heizung defekt, kann man auch nur an diesen drei Tagen kürzen.
Jede Tagesmiete entspricht hier 1/30 der Monatsmiete.
Wieviel Prozent der Tagesmiete darf man nun aber kürzen?
Angenommen, die Wohnung hat nur 17 Grad Innentemperatur, draußen seien ebenfalls 17 Grad, also nicht gerade eisiger Frost.
Habe gehört, im Winter brauche man für die Tage ohne Heizung gar keine Miete zu zahlen (=100% Kürzung der Tagesmiete). Aber wie ist es im Frühjahr oder bei regnerischem Sommer?
Draußen ist zwar kein Frost, drinnen werden aber dennoch keine 20° erreicht, sondern nur 17°.
Wieviel Prozent kann man die Tagesmiete an einem solchen Tag mindern?
Gibt es dafür eine (Faust-)Formel bzw. Tabelle?
Vielen Dank im Voraus!
Olpha