Hallo,
ich habe eine Wohnung in der 1. Etage eines Zweifamilienhauses. Die Wohnung hat zusätzlich ein Studio im Spitzboden und ist insgesamt 131 qm groß.
Der Vermieter bewohnt die 122 qm große Wohnung im Erdgeschoß.
Im Souterrain des Hauses befindet sich neben den üblichen Nebenräumen eine insgesamt 72 qm große Wohnung, bestehend aus einem großen möblierten Raum ( Schrankwand, Couchgarnitur, gr. Eßtisch, gr. Küchenzeile), einer offenen Bar (20qm), einem Badezimmer (WC, Waschbecken, Duschkabine) und einem kleinen Flur.
Diese Räumlichkeiten wurden früher von der verstorbenen Mutter des Vermieters bewohnt. Jetzt werden sie selten für Familienfeiern bzw. zur täglichen Fitness auf dem Hometrainer benutzt. Die Flächen werden regelmäßig durch eine Fußbodenheizung beheizt.
Mein Vermieter ist der Meinung, das diese 72 qm großen Räumlichkeiten nicht zu seiner Wohnfläche zählen.
In der Nebenkostenabrechnung werden mir 52% der Betriebskosten/Umlagen (Grundsteuer, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Allgemeinstrom, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Schornsteinfeger, Kabelfernsehen, Treppenhausreinigung, Vorgartenpflege) außer den Heizkosten auferlegt. Der Eigentümer/Vermieter zahlt nur 48% der Betriebskosten. Zu dem Haus gehört auch ein großer Garten, den ich nicht mitnutze.
Die Heizkosten werden wie folgt aufgeschlüsselt:
Mieter 131 qm = 40%
Vermieter 194 qm = 60% (eigene Wohnung 122 qm + 72 qm Räumlichkeiten im Souterrain)
In meinem Mietvertrag ist folgender Umlageschlüssel festgelegt:
„Die Verteilung (Umlage) der Betriebskosten auf die Mieter erfolgt mit Ausnahme der Heizkosten nach dem Anteil der Wohnflächen. Der Wasserverbrauch wird nach Kopfzahl verteilt.“
Meiner Meinung nach müssten auch die Betriebskosten, genauso wie die Heizkosten, in einem Verhältnis 60% zu 40% aufgeteilt weren.
Meine Frage: Gehören die 72 qm im Souterrain des Hauses zu der Wohnfläche des Eigentümer/Vermieters ??
Freue mich über baldige Nachrichten
Happiness-2013