Berechnung der nichtabziehbaren Umsatzsteuer

Hallo,
ein Verein hat jährliche Einnahmen von:
ideell: 10000 Euro zzgl. 0 Euro MwSt
vermögensverwaltung: 100 Euro zzgl. 0 Euro MwSt
Zweckb. 10000 zzgl 700 Euro MwSt
Wirtschaftsbetrieb: 20000 Euro zzgl 3800 Euro MwSt

und Ausgaben:
ideell 1000 Euro zzgl 190 Euro MwSt
vermögensverwaltung 50 Euro zzgl 0 Euro MwSt
zweckbetrieb 10000 Euro zzgl 1900 Euro MwSt
Wirtschaftsbetrieb 5000 Euro zzgl 950 Euro MwSt

Also eingenommene MwSt 4500 Euro
und bezahlte MwSt 3090 Euro

Wieviel muss der Verein an das Finanzamt abführen? 4500-3090=1410 Euro?
Oder wie wird das berechnet?

Hallo,

wenn bei der idellen und bei der Vermögensverwaltung keine Umsatzsteuer bezahlt wird, kann auch keine Vorsteuer abgezogen werden. Also in diesem Fall 4.500 - 2.850,

VG
Ulrike

Hallo,

das ist eine Frage für den Steuerberater. Ich kann hier nicht weiterhelfen.

Die bezahlte Mwst. ist eine sog. Vorsteuer. Sie muß von den MwSt. Einnahmen abgezogen werden. Nicht Mwst.plichtige Einnahmen (MItgliedsbeiträge werden oft vom Finanzamt pauschaliert (30%)

Also ehrlich, warum fragt ihr denn nicht einen Steuerberater, nur der kann sachlich richtig antworten!!??

Hallo, es tut mir leid, aber leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß
Neo

Sorry da kann ich nicht weiterhelfen.