Hallo Karin,
zuerst einmal der wichtige Hinweis: Ich bin kein Baurechtsexperte/ Jurist. Bitte lies und behandle daher meine Antwort mit Bedacht.
Nun zu Deiner Frage:
Ich gehe davon aus, dass die zum Bauzeitpunkt gültige ENeV vertraglich vereinbart war, d.h. der Bauunternehmerr Dir eine Bauausführung schuldete, die den Vorgaben der damals gültigen ENeV entspricht. Das hieße, dass bei der Berechnung der Sowiesokosten auch diese „alte“ ENeV zugrunde zu legen wäre. Allerdings gibt es ein ABER:
In welchen Zustand wird denn Dein Dach jetzt versetzt? In den nach alter ENeV oder nach neuer? Wenn Dein Dach jetzt den Anforderungen der neuen ENeV angepasst wird, wäre das ein Mehr an Leistung, welches der Bauunternehmer Dir aus dem ursprünglichen Vertrag heraus nicht schuldete. Dann müsstest Du im Rahmen der Sowiesokosten für den Betrag aufkommen, den es damals gekostet hätte, Dein Dach auf den Stand der jetzt gültigen ENeV zu bringen.
Was die zugrunde zu legenden Preise angeht, wären meines Erachtens nach die „alten Preise“ anzusetzen. Wird Dein Dach in den „alten korrekten“ Zustand versetzt, trägst Du die Kosten in dem Umfang, in dem Du sie damals hättest tragen müssen, mit den damals gültigen Preisen.
Bei einer Anpassung des Daches an die neue ENeV gilt m.E.n. das gleiche. In diesem Fall kann es jedoch problematisch werden, zu ermitteln, was die einzelnen Positionen gekostet hätten, da zur Umsetzung der neuen ENeV möglicherweise andere Tätigkeiten/ Baustoffe benötigt worden wären, als damals beauftragt.
Da es sich bei den anstehenden Zahlungen sicher um nicht unerhebliche Beträge handelt, würde ich an Deiner Stelle einen Juristen mit der Problematik betrauen.
Freundliche Grüße. Anja Riemann