Hallo zusammen,
beim Anprobieren ist mir ein Ring aus Bernstein auf Parkettboden runtergefallen und dabei zerbrochen. Der Ladeninhaber macht Schadenersatzansprüche in Höhe des Verkaufspreises brutto (55,00 €) geltend.
Die Huk-Coburg hat die Kostenübernahme abgelehnt, da der Schaden unter der Selbstbeteiligungsgrenze von 200,00 € liegt. Ich wurde allerdings (mündlich) von der Versicherung darauf hingewiesen, dass sich der Schaden nach Einkaufspreis und nicht dem Verkaufspreis bemist.
Dies habe ich dem Ladeninhaber mitgeteilt. Als Antwort bekam ich die Aufforderung, den vollen Verkaufpreis innerhalb von 4 Tagen zu bezahlen, ansonsten wird er seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Frage:
- Einkaufspreis oder Bruttopreis
- wenn Verkaufspreis, mit oder ohne Umsatzsteuer
- kann eine Sachbearbeiterin bei Huk-Coburg so unkompetent sein?
Vielen Dank und viele Grüsse
Barbara
Hallo Barbara,
ich habe deine Anfrage aus dem Jahr 2010 erst jetzt erhalten. Ich gehe davon aus, dass alles schon geregelt wurde?!?
Trotzdem hier die Antworten auf Deine Fragen?
zu 1 und 2: Einkaufspreis
zu 3: Weshalb inkompetente Mitarbeiter HUK? Du hast eine SB von 200€ also gehen bei einem Schaden die ersten 200€ auf deine „Kappe“ , weshalb Du ja in Deiner Haftpflicht auch weniger Prämie bezahlst und die Aussage zum Einkaufspreis ist ebenfalls korrekt.
Der Ladeninhaber sieht dies, ich würde fast sagen selbstverständlich anders. Nur ganz ehrlich wegen 55 €, vielleicht einen großen Aufriss mit einer Klage etc. zumachen, verstehe ich auf Seiten des Händlers nicht. Ich hoffe, Ihr konntet Euch so einigen.
Bei Fragen kannst Du gerne auf mich zukommen.
Grüße
Thorsten Bohn
Hallo Thorsten,
vielen Dank für Deine Unterstützung.
Mit Inkompetenz der Huk-Coburg Mitarbeiterin meinte ich Ihre Auskunft, dass sich der Schaden nach dem Einkaufspreis bemisst. Der Ladeninhaber behauptet das Gegenteil und es klang so überzeugend, als würde es sich bei RA Auskunft eingeholt haben.
Ich würde einen Teilbetrag auf sein Konto überweisen. Könntest Du mir eventuell einen Richtwert für den Einkaufspreis geben? Das war Massenware, gegriffen aus dem Körbchen auf der Verkaufstheke…
Vielen herzlichen Dank!
Barbara
Hallo Barbara,
ja dies ist ein typischer Fall. Leider hast Du eine SB in deiner Privat-HP Versicherung, sonst würde sich die HUK um diese Angelegenheit kümmern. Viele Einzelhändler denken, dass Sie den VK ansetzen können, dies ist jedoch nicht korrekt!!!
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Unternehmer wegen 55 € seinen Rechtsanwalt einschaltet, da wenn er eine Rechtschutz hat, auch bestimmt eine SB als Selbständiger hat, welche bestimmt deutlich Höher als 55 € liegt. (nur eine Vermutung)
Zum EK kann ich Dir nichts sagen, da ich nicht in der Schmuckbranche -firm- bin und die Handelsspannen nicht kennne.
Mein Tipp, an meine Kunden in so einer Situation. Klärendes Gepräch suchen und sich auf eine Summe einigen wie z.B. auf 30-40 €, damit sollte die Sache gegessen sein!!!
P.S. Und für die Zukunft die SB aus der HP nehmen…erspart viel Ärger
Herzliche Grüße
Thorsten
Hallo Barbara,
die Grundlage für den Schadenseratzanspruch ergibt sich aus dem BGB. Verlangt werden kann der tatsächlich entstandene Schaden und dies ist für den Händler natürlich das was er für den Ring gezahlt hat, also der Händlereinkaufspreis. Da der Händler die Mehrwertsteuer (bei ihm Vorsteuer) nicht bezahlt, sondern vom Finanzamt erstattet bekommt (ist ja eine Endverbrauchersteuer), kann er auch diese nicht verlangen, sondern nur den Händler-EK OHNE Mehrwertsteuer. Somit hat Dir die HUK die richtige Auskunft gegeben und Du brauchst Dich hier von den Forderungen des Händlers nicht schrecken lassen.
Ich hoffe das hilft Dir.
Herzliche Grüße
Steffen