Berechnung der Sitze im Bundestag

Hallo,
Wir haben eine Aufgabe gestellt bekommen und leider weiss ich nichts damit anzufangen! wäre super wenn jemand noch heute abend antwortet.

50 Direktmandate aufgeteil auf 5 Partein
A:22
B:12
C:4
D:2
E:0

und dann noch die Zweitstimme in Prozent bei 16 mio Wähler
(die anzahl pro partei in millionen war angegeben ich weiss nur die zahlen nicht mehr)

DARAUS SOLL SOLLEN DIE SITZE IM PARLAMENT BERCHNET WERDEN UND WER WIEVIELE BEKOMMT…

danke schonmal
mfg

Hallo,
kann das sein, dass die Aufgabenstellung nicht richtig ist??
Ich benötige die Anzahl der Sitze (und der Stimmen, Anzahl - nich Prozent) um die Sitzverteilung zu berechnen.
Wenn ich die Anzahl der Parlamentssitze habe und die Stimmenanzahl nach Zweitstimme (die die wichtigere von beiden ist) kann man nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt die Sitzverteilung berechnen.
Von der Anzahl der hiernach erhaltenen Sitze sind dann die Sitze nach der Erststimme abzuziehen - der Rest wird nach Liste verteilt

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Wir haben eine Aufgabe gestellt bekommen und leider weiss ich
nichts damit anzufangen! wäre super wenn jemand noch heute
abend antwortet.

50 Direktmandate aufgeteil auf 5 Partein
A:22
B:12
C:4
D:2
E:0

Wenn ich richtig rechne, sind das 40 und keine 50 Direktmandate

und dann noch die Zweitstimme in Prozent bei 16 mio Wähler
(die anzahl pro partei in millionen war angegeben ich weiss
nur die zahlen nicht mehr)

DARAUS SOLL SOLLEN DIE SITZE IM PARLAMENT BERCHNET WERDEN UND
WER WIEVIELE BEKOMMT…

danke schonmal
mfg

Da ist schon mal die Frage zu klären nach welchem Auszählungsverfahren vorgegangen werden soll.
Einfaches Verteilen der Sitze nach prozentualem Verhältnis?
Auszählung nach d’Hondt (bis 1983 bei Bundestagswahlen im Einsatz)?
Auszählung nach Hare-Niemeyer (seit 1987 bei Bundestagswahlen benutzt)?

Nehmen wir bei 16.000.000 Stimmen folgende Verteilung an:
A = 40% = 6.400.000 Stimmen
B = 30% = 4.800.000 Stimmen
C = 12% = 1.920.000 Stimmen
D = 10% = 1.600.000 Stimmen
E = 8% = 1,280.000 Stimmen

Das Parlament setzt sich zu gleichen Teilen aus Direkt- und Listenmandaten zusammen, d. h. neben den 40 (50?) direkt gewählten Abgeordneten gibt es eine gleiche Anzahl von Listenkandidaten.

Nach prozentualem Verhältnis bedeutet dies
A = 16 Sitze (40% von 40 Sitzen)
B = 12 Sitze (30% von 40 Sitzen)
C = 5 Sitze (12% von 40 Siitzen)
D = 4 Sitze (10% von 40 Sitzen)
E = 3 Sitze (8% von 40 Sitzen)

Nach d’Hondt wird die Stimmenzahl jeder Partei fortlaufend durch 1, 2, 3 usw. geteilt und die Sitzvergabe in der Reihenfolge der Ergebnisse vergeben. Also:

A 6.400.000 / 1 = 6.400.000
B 4.800.000 / 1 = 4.800.000
C 1.920.000 / 1 = 1.920.000
D 1.600.000 / 1 = 1.600.000
E 1.280.000 / 1 = 1.280.000

A 6.400.000 / 2 = 3.200.000
B 4.800.000 / 2 = 2.400.000
C 1.920.000 / 2 = 960.000
D 1.600.000 / 2 = 800.000
E 1.280.000 / 2 = 640.000

A 6.400.000 / 3 = 2.133.333
usw.

Der 1. Sitz geht an A für die 6.400.000
der 2. Sitz geht an B für die 4.800.000
der 3. Sitz geht an A für die 3.200.000
der 4. Sitz geht an B für die 2.400.000
der 5. Sitz geht an A für die 2.133.333
der 6. Sitz geht an C für die 1.920.000

usw. bis die Sitze verbraucht sind.

Nach Hare-Niemeyer wird die Sitzzahl durch folgende Formel berechnet:
Quote = (Gesamtsitzzahl x Parteienstimmzahl) / Gesamtstimmenzahl

wobei die Quote immer nach unten abgerundet wird.

A => (40 x 6.400.000) / 16.000.000 = 16,0 => 16
B => (40 x 4.800.000) / 16.000.000 = 12,0 => 12
C => (40 x 1.920.000) / 16.000.000 = 4,8 => 4
D => (40 x 1.600.000) / 16.000.000 = 4,0 => 4
E => (40 x 1.280.000) / 16.000.000 = 3,2 => 3

Damit stehen 39 der 40 Sitze fest. Der letzte noch verfügbare Sitz geht an die Partei mit dem höchsten Nachkommawert. C hat also 5 Sitze.

Dass die Sitzverteilung nach prozentualem Verhältnis und Hare-Niemeyer identisch ist, liegt an den gewählten Daten.

Im vorliegenden Fall müsste es jetzt zu Überhangmandaten kommen, weil die Partei A mit 22 Direktmandaten und den 16 Listenmandaten mehr Abgeordnete hat, als ihr nach dem Wahlergebnis zustehen (die anderen Parteien bekommen zusätzliche Abgeordnete). Aber das ist ein anderes Thema.

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich,

stark das du soviel und gut ausgearbeitet hast *sternchen geb*

*klugscheisser Modus an*

Wir haben eine Aufgabe gestellt bekommen und leider weiss ich
nichts damit anzufangen! wäre super wenn jemand noch heute
abend antwortet.

50 Direktmandate aufgeteil auf 5 Partein
A:22
B:12
C:4
D:2
E:0

Wenn ich richtig rechne, sind das 40 und keine 50
Direktmandate

Also 80 Sitze/SitzerInnen im Parlament bei der weiteren Rechnung.

und dann noch die Zweitstimme in Prozent bei 16 mio Wähler
(die anzahl pro partei in millionen war angegeben ich weiss
nur die zahlen nicht mehr)

Dabei ist das die allerwichtigste Grundlage jeder Verteilung.

DARAUS SOLL SOLLEN DIE SITZE IM PARLAMENT BERCHNET WERDEN UND
WER WIEVIELE BEKOMMT…

Da ist schon mal die Frage zu klären nach welchem
Auszählungsverfahren vorgegangen werden soll.
Einfaches Verteilen der Sitze nach prozentualem Verhältnis?
Auszählung nach d’Hondt (bis 1983 bei Bundestagswahlen im
Einsatz)?
Auszählung nach Hare-Niemeyer (seit 1987 bei Bundestagswahlen
benutzt)?

Ich hasse Hare-Niemeyer! Hier in Hessen war deren Einführung bei
Landtags- und Kommunalwahlen Koalitionsbedingung der FDP bei der
vorletzten CDU-FDP-Kakophonie. Bei der letzten Koalition war es
dann die Abschaffung der 5%-Hürde in den Kommunen! Dadurch hat
z.B. Frankfurt am Main 11 (!) Parteien im Stadtparlament sitzen.
Formel: 100 gültigen Stimmen geteilt durch 96 Sitze, d.h. 1,04 %
bringen 1 Sitz sicher - Hare-Niemeyer verteilt die Restsitze so
das die Hälfte davon reicht --> 0,52 % und du bist drin *würg*
http://de.wikipedia.org/wiki/Politik_in_Frankfurt_am…

Nehmen wir bei 16.000.000 Stimmen folgende Verteilung an:
A = 40% = 6.400.000 Stimmen
B = 30% = 4.800.000 Stimmen
C = 12% = 1.920.000 Stimmen
D = 10% = 1.600.000 Stimmen
E = 8% = 1,280.000 Stimmen

zur Verdeutlichung dagegen die Erststimmensitzanteile:
A = 55 %
B = 30 %
C = 10 %
D = 5 %
E = 0 %

Allerdings ist es eher ungewöhnlich das C und D überhaupt
direkt einen Sitz bekamem.

Das Parlament setzt sich zu gleichen Teilen aus Direkt- und
Listenmandaten zusammen, d. h. neben den 40 (50?) direkt
gewählten Abgeordneten gibt es eine gleiche Anzahl von
Listenkandidaten.

(d´Hondt gelöscht)

Nach Hare-Niemeyer wird die Sitzzahl durch folgende Formel
berechnet:
Quote = (Gesamtsitzzahl x Parteienstimmzahl) /
Gesamtstimmenzahl

wobei die Quote immer nach unten abgerundet wird.

A => (40 x 6.400.000) / 16.000.000 = 16,0 => 16
B => (40 x 4.800.000) / 16.000.000 = 12,0 => 12
C => (40 x 1.920.000) / 16.000.000 = 4,8 => 4
D => (40 x 1.600.000) / 16.000.000 = 4,0 => 4
E => (40 x 1.280.000) / 16.000.000 = 3,2 => 3

Damit stehen 39 der 40 Sitze fest. Der letzte noch verfügbare
Sitz geht an die Partei mit dem höchsten Nachkommawert. C hat
also 5 Sitze.

Du beschreibst die Methode korrekt - aber es werden dabei
alle 80 Sitze vergeben. Also:

A => (80 x 6.400.000) / 16.000.000 = 32,0 => 32
B => (80 x 4.800.000) / 16.000.000 = 24,0 => 24
C => (80 x 1.920.000) / 16.000.000 = 9,6 => 9
D => (80 x 1.600.000) / 16.000.000 = 8,0 => 8
E => (80 x 1.280.000) / 16.000.000 = 6,4 => 6

Das letzte Mandat bekommt aber auch da C --> 10 Sitze

Dass die Sitzverteilung nach prozentualem Verhältnis und
Hare-Niemeyer identisch ist, liegt an den gewählten Daten.

!!! Manipulationsverdacht!!!

Ich finde deren Unterschiede und wann warum wer sich für
welches Verteilverfahren einsetzt extrem wichtig. Bei 2 der
5 letzten Bundestagswahlen hing zwar nicht der Ausgang an
sich, wohl aber der Abstand zwischen Regierung und Oposition,
davon ab. Bei einem anderen Verfahren hätte z.B. Schröder
bei seiner 2ten Wahl statt 12 Sitzen Vorsprung nur 1 oder 2
gehabt und dies wäre sicher nicht folgenlos geblieben.

Im vorliegenden Fall müsste es jetzt zu Überhangmandaten
kommen, weil die Partei A mit 22 Direktmandaten und den 16
Listenmandaten mehr Abgeordnete hat, als ihr nach dem
Wahlergebnis zustehen

Falsch - wegen der Stelle habe mich zum Schreiben aufgerafft *g*

Alle per Erststimme (Direktmandat) Gewählten sind ‚natürliche‘
Mitglieder des Parlaments. Deren Zahl wird von den nach Zweit-
stimme ermittelten Sitzen abgezogen. Die so verbleibenden Sitze
werden dann über die Liste der Parteien besetzt. Also:
Zweitstimmensitze - Erststimmensitze --> Listenplätze die ‚Ziehen‘

A => 32 - 22 => 10 Listenplätze
B => 24 - 12 => 12 Listenplätze
C => 10 - 04 => 06 Listenplätze
D => 08 - 02 => 06 Listenplätze
E => 06 - 00 => 06 Listenplätze

Sollte dabei negative Zahlen rauskommen, nennt man diese ‚zu-
sätzlich‘ errungenen Erststimmensitze ‚Überhangmandate‘. In
diesem Beispiel gab es keine. Nur wenn Partei A bei gleichen
Zweitstimmen 33 oder mehr Direktmandate bekommen hätte, wäre
es zu diesen gekommen.

Wichtig ist zu erkennen, daß der ‚Listenabgeordnete‘ von seiner
Parteiführung ungleich abhängiger ist. 3 oder 4 Plätze runter
auf einer Landesliste sind oft schon das Ende einer Karriere,
während man einen Direktgewählten nicht geräuchlos in seinem
Wahlkreis gegen seinen Willen (!) austauschen kann.

(die anderen Parteien bekommen zusätzliche Abgeordnete).
Aber das ist ein anderes Thema.

Und was für ein Thema *grins*

Wie Überhang- und Ausgleichsmandate verteilt werden ist von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch Europa- und
Bundestagswahl regeln auf eigene Weise … und damit es richtig
verwirrend wird, mischt das Bundesverfassungsgericht auch immer
wieder mal mit.

Viele Grüße

Jake

Hallo Heinrich,

das war mal 'ne Spitzenmäßige Antwort. Wow. Dafür gibt es ein Sternchen.

Woher weiß ein halbwegs normaler Mensch sowas (oh, ich seh gerade Deine Vika = ITler… nur Spaß)?

Hut ab! Ja, den ganz großen Sombrero!

Grüße
Schmidti

Oh nein,
… ich habe doch erst ein Sternchen vergeben und kann nicht so schnell zweimal hintereinander :wink:)

Dafür schließ ich Dich in mein Nachtgebet mit ein!

Grüße
Schmidti

Hallo,

… ich habe doch erst ein Sternchen vergeben und kann nicht
so schnell zweimal hintereinander :wink:)

na ja, eine Minute Wartezeit wäre sicher nicht das Problem gewesen … Im Bereich Politik gibt es keine Sternchen. :smile:

Gruß, Rainer

Hi,

das Nachtgebet ist ja auch viel mehr wert.

Hab noch nicht oft Sternchen vergeben. Wußte jetzt nicht, das mann nur eine Minute warten muss. Wobei ich nicht versteh, warum man in einem Brett Sternchen vergebn ann, im anderen aber nicht.

Danke aber für die Info.

Gruß
Schmidti