Hallo Heinrich,
stark das du soviel und gut ausgearbeitet hast *sternchen geb*
*klugscheisser Modus an*
Wir haben eine Aufgabe gestellt bekommen und leider weiss ich
nichts damit anzufangen! wäre super wenn jemand noch heute
abend antwortet.
50 Direktmandate aufgeteil auf 5 Partein
A:22
B:12
C:4
D:2
E:0
Wenn ich richtig rechne, sind das 40 und keine 50
Direktmandate
Also 80 Sitze/SitzerInnen im Parlament bei der weiteren Rechnung.
und dann noch die Zweitstimme in Prozent bei 16 mio Wähler
(die anzahl pro partei in millionen war angegeben ich weiss
nur die zahlen nicht mehr)
Dabei ist das die allerwichtigste Grundlage jeder Verteilung.
DARAUS SOLL SOLLEN DIE SITZE IM PARLAMENT BERCHNET WERDEN UND
WER WIEVIELE BEKOMMT…
Da ist schon mal die Frage zu klären nach welchem
Auszählungsverfahren vorgegangen werden soll.
Einfaches Verteilen der Sitze nach prozentualem Verhältnis?
Auszählung nach d’Hondt (bis 1983 bei Bundestagswahlen im
Einsatz)?
Auszählung nach Hare-Niemeyer (seit 1987 bei Bundestagswahlen
benutzt)?
Ich hasse Hare-Niemeyer! Hier in Hessen war deren Einführung bei
Landtags- und Kommunalwahlen Koalitionsbedingung der FDP bei der
vorletzten CDU-FDP-Kakophonie. Bei der letzten Koalition war es
dann die Abschaffung der 5%-Hürde in den Kommunen! Dadurch hat
z.B. Frankfurt am Main 11 (!) Parteien im Stadtparlament sitzen.
Formel: 100 gültigen Stimmen geteilt durch 96 Sitze, d.h. 1,04 %
bringen 1 Sitz sicher - Hare-Niemeyer verteilt die Restsitze so
das die Hälfte davon reicht --> 0,52 % und du bist drin *würg*
http://de.wikipedia.org/wiki/Politik_in_Frankfurt_am…
Nehmen wir bei 16.000.000 Stimmen folgende Verteilung an:
A = 40% = 6.400.000 Stimmen
B = 30% = 4.800.000 Stimmen
C = 12% = 1.920.000 Stimmen
D = 10% = 1.600.000 Stimmen
E = 8% = 1,280.000 Stimmen
zur Verdeutlichung dagegen die Erststimmensitzanteile:
A = 55 %
B = 30 %
C = 10 %
D = 5 %
E = 0 %
Allerdings ist es eher ungewöhnlich das C und D überhaupt
direkt einen Sitz bekamem.
Das Parlament setzt sich zu gleichen Teilen aus Direkt- und
Listenmandaten zusammen, d. h. neben den 40 (50?) direkt
gewählten Abgeordneten gibt es eine gleiche Anzahl von
Listenkandidaten.
(d´Hondt gelöscht)
Nach Hare-Niemeyer wird die Sitzzahl durch folgende Formel
berechnet:
Quote = (Gesamtsitzzahl x Parteienstimmzahl) /
Gesamtstimmenzahl
wobei die Quote immer nach unten abgerundet wird.
A => (40 x 6.400.000) / 16.000.000 = 16,0 => 16
B => (40 x 4.800.000) / 16.000.000 = 12,0 => 12
C => (40 x 1.920.000) / 16.000.000 = 4,8 => 4
D => (40 x 1.600.000) / 16.000.000 = 4,0 => 4
E => (40 x 1.280.000) / 16.000.000 = 3,2 => 3
Damit stehen 39 der 40 Sitze fest. Der letzte noch verfügbare
Sitz geht an die Partei mit dem höchsten Nachkommawert. C hat
also 5 Sitze.
Du beschreibst die Methode korrekt - aber es werden dabei
alle 80 Sitze vergeben. Also:
A => (80 x 6.400.000) / 16.000.000 = 32,0 => 32
B => (80 x 4.800.000) / 16.000.000 = 24,0 => 24
C => (80 x 1.920.000) / 16.000.000 = 9,6 => 9
D => (80 x 1.600.000) / 16.000.000 = 8,0 => 8
E => (80 x 1.280.000) / 16.000.000 = 6,4 => 6
Das letzte Mandat bekommt aber auch da C --> 10 Sitze
Dass die Sitzverteilung nach prozentualem Verhältnis und
Hare-Niemeyer identisch ist, liegt an den gewählten Daten.
!!! Manipulationsverdacht!!!
Ich finde deren Unterschiede und wann warum wer sich für
welches Verteilverfahren einsetzt extrem wichtig. Bei 2 der
5 letzten Bundestagswahlen hing zwar nicht der Ausgang an
sich, wohl aber der Abstand zwischen Regierung und Oposition,
davon ab. Bei einem anderen Verfahren hätte z.B. Schröder
bei seiner 2ten Wahl statt 12 Sitzen Vorsprung nur 1 oder 2
gehabt und dies wäre sicher nicht folgenlos geblieben.
Im vorliegenden Fall müsste es jetzt zu Überhangmandaten
kommen, weil die Partei A mit 22 Direktmandaten und den 16
Listenmandaten mehr Abgeordnete hat, als ihr nach dem
Wahlergebnis zustehen
Falsch - wegen der Stelle habe mich zum Schreiben aufgerafft *g*
Alle per Erststimme (Direktmandat) Gewählten sind ‚natürliche‘
Mitglieder des Parlaments. Deren Zahl wird von den nach Zweit-
stimme ermittelten Sitzen abgezogen. Die so verbleibenden Sitze
werden dann über die Liste der Parteien besetzt. Also:
Zweitstimmensitze - Erststimmensitze --> Listenplätze die ‚Ziehen‘
A => 32 - 22 => 10 Listenplätze
B => 24 - 12 => 12 Listenplätze
C => 10 - 04 => 06 Listenplätze
D => 08 - 02 => 06 Listenplätze
E => 06 - 00 => 06 Listenplätze
Sollte dabei negative Zahlen rauskommen, nennt man diese ‚zu-
sätzlich‘ errungenen Erststimmensitze ‚Überhangmandate‘. In
diesem Beispiel gab es keine. Nur wenn Partei A bei gleichen
Zweitstimmen 33 oder mehr Direktmandate bekommen hätte, wäre
es zu diesen gekommen.
Wichtig ist zu erkennen, daß der ‚Listenabgeordnete‘ von seiner
Parteiführung ungleich abhängiger ist. 3 oder 4 Plätze runter
auf einer Landesliste sind oft schon das Ende einer Karriere,
während man einen Direktgewählten nicht geräuchlos in seinem
Wahlkreis gegen seinen Willen (!) austauschen kann.
(die anderen Parteien bekommen zusätzliche Abgeordnete).
Aber das ist ein anderes Thema.
Und was für ein Thema *grins*
Wie Überhang- und Ausgleichsmandate verteilt werden ist von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch Europa- und
Bundestagswahl regeln auf eigene Weise … und damit es richtig
verwirrend wird, mischt das Bundesverfassungsgericht auch immer
wieder mal mit.
Viele Grüße
Jake