Berechnung der Zahlungsfrist

Hallo, ein Lieferant beanstandet regelmäßig zu lange Postlaufzeiten zwischen Rechnungsdatum, Eingang der Rechnung bei ihm und Fälligkeit und will entsprechend später bezahlen. Er berücksichtigt Wochenenden und Feiertage bei seinen Beanstandungen in der Postlaufzeit nicht. Darf er die Zahlung um diese Fristen verschieben? Danke.
Anett

Hallo,

das kommt auf die genau mit dem Lieferanten vereinbarten Zahlungsbedingungen an. Aber üblich ist das nicht.
Da es sich um einen Lieferanten handelt würde ich hier vielleicht mal Mahnkosten verlangen, vielleicht überlegt er sichs dann :wink:

Gruß

Hallo,

wenn die Rechnungen gleich am Tag der Erstellung in die Post gehen, sollte man davon ausgehen können, das sie spätestens am übernächsten Tag beim Kunden sind.

Wenn ein Wochenende dazwischen liegt, dauert es halt entsprechend länger.

Wegen ein oder zwei Tagen Zahlungsverzug würde ich mich mit keinem Kunden anlegen.

Sollte es aber jeden Monat zu lang dauern, dann hilft nur eins:

Zahlungserinnerung SOFORT bei Überschreitung des Zahlungsziels, dann 1. Mahnung mit Mahnkosten + Verzugszinsen, dann 2. Mahnung mit Mahnkosten + Verzugszinsen und das jeweils im Abstand von 7 Tagen.

Glaub mir das geht dem Kunden dann so auf den „Nippel“ (und wird ja auch immer teurer für ihn) das er demnächst freiwillig pünktlich zahlt…

LG von mg6358 aus LE