Berechnung der Zuzahlungsgrenze

Gilt die Zuzahlung im Krankenhaus auch als geleistete Zahlung zur Berechnung der Zuzahlungsbefreiung?

Gilt die Zuzahlung im Krankenhaus auch als geleistete Zahlung
zur Berechnung der Zuzahlungsbefreiung?

Hallo,

in diesen sozialversicherungstechnischen Fragen bin ich nicht so fit. Logischerweise würde ich aber schon auch sagen, dass die KKH-Zuzahlung bei der Berechnung gilt. Aber was ist im Gesundheitswesen schon logisch, :wink: Einfach die Krankenkasse fragen würde ich sagen.

Gruß,
Holger