Gilt die Zuzahlung im Krankenhaus auch als geleistete Zahlung zur Berechnung der Zuzahlungsbefreiung?
Eindesutig. Ja. Eigene Erfahrung.
Gilt die Zuzahlung im Krankenhaus auch als geleistete Zahlung zur Berechnung der Zuzahlungsbefreiung?
Eindesutig. Ja. Eigene Erfahrung.