Berechnung des 13. Gehaltes bei anteiliger Teilzei

Hallo, folgende Frage:

Wenn man ein 13. Gehalt in Höhe eines vollen Monatsgehaltes bekommt (wird im Dezember ausgezahlt), im April - Juli aber Teilzeit (6 Stunden statt 8) gearbeitet hat, wird dies bei der Berechnung des 13. Gehaltes berücksichtigt ? D.h., kann das 13. Gehalt deswegen gekürzt werden ?
Im Arbeitsvertrag ist keine Regelung bezüglich der Berechnungsbasis des 13. Gehaltes getroffen.

Danke für Antworten

Hi,

D.h., kann das
13. Gehalt deswegen gekürzt werden ?
Im Arbeitsvertrag ist keine Regelung bezüglich der
Berechnungsbasis des 13. Gehaltes getroffen.

da es sich bei einem 13. Jahresgehalt um eine freiwillige Leistung des AG handelt ist die Vereinbarung zwischen AN und AG ausschlaggebend. Somit gilt was im Arbeitsvertrag steht.

Gruß Richi

Hallo,

die Rechtsprechung geht bei einem „echten“ 13. Gehalt, das keine Gratifikation zu Weihnachten oder eine Vergütung für künftige Betriebstreue etc. darstellt (Zahlungszeitpunkt ist unerheblich, kann auch im Dezember sein), davon aus, dass dieses anteilig gekürzt werden darf, auch ohne besondere Kürzungsklausel, wenn in dem Jahr die Arbeitsleistung und damit auch die Vergütung nur teilweise erbracht wurde. Das folge aus dem Grundsatz, dass dieses Gehalt eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung sein soll. Entschieden ist das insbesondere für Krankheitszeiträume ohne Entgelt und Elternzeiten.

Das würde ich bei vorübergehenden Teilzeiten genauso betrachten, denn diese mindern auch zeitweise das Entgelt.

Viele Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]