Ich bitte um Auskunft , wie die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird .
Zählt dabei – außer sozialen Kriterien wie Familenstand, Kinder etc. – nur die Höhe des Einkommens des letzten ( !! ) Arbeitverhältnisses vor der Arbeitslosigkeit oder werden auch frühere Arbeitsverhältnisse eingerechnet ?
Spielt die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisse eine Rolle oder ist nur die Einkommens – Höhe maßgebend ?
Ich bitte um Auskunft , wie die Höhe des Arbeitslosengeldes
berechnet wird .
Zählt dabei – außer sozialen Kriterien wie Familenstand,
Kinder etc. – nur die Höhe des Einkommens des letzten ( !! )
Arbeitverhältnisses vor der Arbeitslosigkeit oder werden auch
frühere Arbeitsverhältnisse eingerechnet ?
Es zählt die Steuerklasse, sonst keine anderen Zusatzbedingungen.
Berechnet wird aus den Bruttogehältern der letzten sechs Monaten, wobei Abschläge gemacht werden wenn man in den letzten 36 Monaten nicht 18 Monate durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt war, bzw. wenn man noch keine 12 Monate beschäftigt war.
Spielt die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisse eine Rolle
oder ist nur die Einkommens – Höhe maßgebend ?
wieviele Arbeitsverhältnisse du in den Kontrolzeiten hattest ist egal. Wichtig ist nur die Beitragszahlungsdauer ohne Unterbrechung und Bezug.
sollten bezugszeiten gewesen sein, wird die bezugszeit um diese zeiten gekürzt.
Genaues findest du unter http://www.Arbeitsamt.de oder in der in den AA ausliegenden Broschüren für Arbeitslose.
Beispiel : Jemand nimmt nach Arbeitslosigkeit eine Stelle an , die geringer bezahlt wird als seine frühere Stelle vor der Arbeitslosigkeit .
Falls er jetzt erneut ( !! ) arbeitlos wird ( z. B. nach 1 Jahr der neuen Tätigkeit ) ist das neue Arbeitslosengeld geringer als das frühere und er steht sich schlechter als vor Aufnahme der neuen Tätigkeit .
Habe ich das richtig verstanden ???
Gruß Jürgen
P.S. Ich bin übrigens nicht betroffen , mich interessiert die Frage nur im Hinblick auf die Diskussion um die Arbeitlosigkeit .
Beispiel : Jemand nimmt nach Arbeitslosigkeit eine Stelle an
, die geringer bezahlt wird als seine frühere Stelle vor der
Arbeitslosigkeit .
Falls er jetzt erneut ( !! ) arbeitlos wird ( z. B. nach 1
Jahr der neuen Tätigkeit ) ist das neue Arbeitslosengeld
geringer als das frühere und er steht sich schlechter als vor
Aufnahme der neuen Tätigkeit .
Habe ich das richtig verstanden ???
Ja. Deshalb habe ich - offiziell eine Vollzeittätigkeitssuchende - eine noch dazu auf ein Jahr befristete Halbtagsstelle schweren Herzens absagen müssen, da ich sonst nach Ablauf dieses Jahres wieder beim Arbeitsamt auf der Matte gestanden hätte - mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld aus eben diesem naturgemäß wesentlich geringer bezahlten Halbtagsjob…
Schönes Wochenende,
wünscht Anja
Falls er jetzt erneut ( !! ) arbeitlos wird ( z. B. nach 1
Jahr der neuen Tätigkeit ) ist das neue Arbeitslosengeld
geringer als das frühere und er steht sich schlechter als vor
Aufnahme der neuen Tätigkeit .
Habe ich das richtig verstanden ???
Hi Jürgen,
Ja so ist das. das ist ja auch die problematik bei der Beschlusslage des Vermittlungsausschusses „Part CDU“.
der Vorteil ist allerdings, daß er nun wieder Anspruch auf ALG hat und nicht ALH bekommt.
Also da kann ich nur sagen, das stimmt nicht! Ich bin das lebende Beispiel dafür.
Habe mal einen Job mit vernünftigem Einkommen gehabt und bin dann arbeitslos geworden (nur zwei Monate) und habe mein Alo-Geld erhalten.
Dann habe ich einen Job angenommen, der mir sehr viel weniger Gehalt einbrachte (um genau zu sein, 1000 DM brutto unter dem „alten Gehalt“). Diesen Job habe ich (sehr gerne und auch gut - aber das nur am Rande) genau zwei Jahre gemacht. Das ist nebenbei bemerkt, die maximale „Verlängerungsdauer“ für befristetet Arbeitsverträge, deshalb durfte ich gehen …
Ich bin zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet. Berechnet wurde mein Alo-Geld nach dem alten (=höheren) Einkommen. Da ich zwei Jahre voll gearbeitet hatte, erhalte ich jetzt für ein Jahr (maximal) Alo-Geld auf der Basis meines alten Einkommens.
Das steht irgendwo im SGB (wenn Du das genau wissen willst, melde Dich, dann werd ichs mal rauskramen); IMHO ist man 2 Jahre und 11 Monate vor einer „Herabstufung“ geschützt. (3x darfst Du raten, warum die Kombilohn-Modelle 3 Jahre lang gelten sollen …) - ursprünglich war das eine Regelung, die den Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit erleichtern sollte, und irgendjemand hat sich „erklagt“ dass das für alle mit verändertem Einkommen gilt.
Da war jemand auf dem Arbeitsamt sehr schlecht informiert … ich habe bei meiner Arbeitslosmeldung extra auf diesen Tatbestand hingewiesen, die Bearbeiterin meinte aber, das das Programm das „merken würde“ und keine Falschberechnung möglich wäre. So war es dann auch.