Berechnung des Arbeitslosengeldes

Hallo!

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Ich bin seit dem 01.01.2006 arbeitslos gemeldet und habe durch meine letzte Beschäftigung (8Jahre) einen Anspruch von 360 Tage ALG. Soweit ich weiß, gibt es ja seit diesem Jahr (01.02.06) ein neues Gesetzt bezüglich der Berechnung/Anspruch?! Wie ist das, wenn ich nun einen Zeitvertrag von drei Monaten annehme? Werden mir die drei Monate auf meine Anspruchsdauer angerechnet angerechnet bzw. habe ich danach alten Anspruch? Und vorallem wie rechnet sich das auf mein ALG, da ich jetzt monatlich deutlich weniger verdiene? Vielen Dank für Eure Antwort. Gruß

Ebenfalls Hallo

bei einem 3 Monatsvertrag bleibt dein alter Restanspruch bestehen. Du musst nur aufpassen, dass du dich nicht kontinuierlich runterarbeitestest in deinen Ansprüchen.

LG
Mikesch

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