ein Bekannter von mir hat eben den Bescheid über das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bekommen und da kommen nach unserer Berechnung nicht 60 % sondern nur 36% des letzten Netto-Einkommens heraus. Haben wir irgendwo ein Denkfehler?
Letztes durchschnittl. Netto-Einkommen pro Tag 171,19 EUR
Sozialvers.pauschale 21% 35,95 EUR
Lohnsteuer 28,94 EUR
Soli-Zusachlag 1,59 EUR
Betrag 104,71 EUR
Daraus ergibt sich das Tagesentgeld: 104,71 * 60% = 62,83 EUR
Das bedeutet, dass das Netto-Einkommen, dass das Arbeitsamt zugrunde legt ohne die Solzialabgaben berechnet wird. Ist das so richtig?
Mit dem Einkommen, könnte er also gerade mal die Miete bestreiten. Traurig aber wahr. Welche Möglichkeiten hat er jetzt, auch was zu essen zu bekommen?
Letztes durchschnittl. Netto-Einkommen pro Tag 171,19 EUR
Hallo,
er hat 171,19 Euro NETTO pro Tag verdient, also 5135,70 Euro pro Monat NETTO und kann mit 1800 EURO gerade einmal seine Miete zahlen?
ALG wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt (man zahlt auch nur Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis zu dieser Grenze), was 5250 Euro BRUTTO sind.
vielleicht hab ich die Frage nicht richtig gestellt. Ich bin davon ausgegangen, dass das Nettogehalt so berechnet wird, dass vom Brutto die Lst, Soli und Sozialvers. abgezogen wird. Wieso wird das nochmal vom Netto-Gehalt abgezogen?
das ALG wird vom pauschalisierten Nettoentgelt berechnet, d.h. individuelle Freibeträge wegen Immobilienbesitz, Werbungskosten etc. bleiben außer Betracht, sondern es werden vom Bruttoentgelt (nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze) pauschale Abzüge für Steuer und Beiträge gemacht.
Im vorliegenden Fall - vorausgesetzt die von Dir genannten Zahlen sind korrekt, was ich mir kaum vorstellen kann - ist die Beitragsbemessungsgrenze überschritten. Das bedeutet, dass das heranzuziehende Bruttoentgelt, von dem dann die Abzüge gemacht werden, maximal 5250 Euro pro Monat beträgt.
Grüße
EK
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