Hallo!
Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Es wird ja der Mittelwert aus den Einkommen der letzten 12 Monate zur Berechnung genommen.
Wenn ein Arbeitnehmer noch 4 Wochen Resturlaub hat und diesen mit der letzten gehaltsabrechnung ausgezahlt bekommt, wird dieser Betrag mit in die Berechnung der Höhe des ALG I einbezogen oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Rob