Berechnung des arbeitslosengeldes

hallo,

wie errechnet sich das „pauschalisierte“ nettoentgeld, das maßgeblich für die höhe des ALGs ist?

ich bekommen nämlich einen höheren betrag raus, wenn ich das nettogehalt zugrunde lege. kann es sein, daß das arbeitsamt anders rechnet als ich?

besten dank im voraus

ann

Hallo,

vielleicht hilft Dir dies weiter. Habe ich aus einem Ratgeber für Arbeitslose entnommen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Wenn man ein Kind auf der Steuerkarte hat oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte hat es auf der Steuerkarte eingetragen, gibt es 67 Prozent …, alle anderen bekommen 60 Prozent vom …, um die gesetzlichen Abzüge bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallenden, verminderten Arbeitsentgelt.

Dieses Amtsdeutsch ist schwer zu verstehen und verführt viele zu überhöhten Annahmen über die Höhe des zu bewilligenden Arbeitslosengeldes. Deshalb nachfolgend eine kleine Aufklärung darüber, wie das Arbeitsamt rechnet:

Arbeitsentgelt und Ausgangspunkt der Rechnung ist der durchschnittliche versicherungspflichtige Bruttowochenlohn der letzten 12 Monate beim Zeitpunkt deines Ausscheidens (also dein Bruttolohn ohne z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder gar übertarifliche Lohnerhöhungen, die im Hinblick auf dein Ausscheiden gezahlt wurden ), das sogenannte Bemessungsentgelt.

War dein durchschnittliches Arbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten niedriger als im Durchschnitt der letzten zwei Jahre, solltest du beantragen, den längeren Zeitraum zur Grundlage der Berechnung zu nehmen. Das erhöht dein Arbeitslosengeld.

Ausnahmen von der Regel gibt es für Antragsteller, die in den letzten drei Jahren schon einmal Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben. Deren Bemessungsentgelt muss mindestens so hoch sein wie im letzten Leistungsbescheid festgesetzt. Das soll die Bereitschaft unterstützen, sich bei Arbeitslosigkeit auch für schlechter bezahlte Tätigkeiten zu bewerben.

Dieselbe Ausnahme gilt für ehemals Arbeitslose, die sich auf eine Teilzeitbeschäftigung (mindestens 80% der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit) eingelassen haben, die sie innerhalb von drei Jahren wieder verlieren. Auch hier wird die alte Bemessungsgrundlage zur aktuellen Anspruchsberechnung herangezogen, um eine höhere Flexibilität am Arbeitsmarkt zu befördern.

Das Bemessungsentgelt wird danach jeweils um den geringeren Betrag auf volle 10,-DM-Beträge auf- oder abgerundet und um die „gesetzlichen Arbeitnehmer-Abzüge … vermindert“.
Das heißt, von deinem Bemessungsentgelt gehen jetzt ab:

· der Rentenversicherungsbeitrag,
· der durchschnittliche Krankenversicherungsbeitrag,
· der Steuerabzug gemäß der zweckmäßigsten Steuerklasse,
· der niedrigste Kirchensteuersatz (dies auch bei Arbeitslosen, die keiner Rehgionsgemeinschaft ange-hören).

Über bleibt das „Netto“-Arbeitsentgelt. Von diesem sogenannten Leistungsentgelt gibt es dann entweder 67 oder 60 Prozent als Arbeitslosengeld, je nachdem, ob ein Kind auf der Lohnsteuerkarte steht bzw. Kindergeldbezug durch die Familienkasse nachgewiesen werden kann, oder nicht.

Wieviel die gesetzlichen Abzüge ausmachen, brauchst du nicht ausrechnen. Dafür gibt es beim Arbeitsamt eine Arbeitslosengeldtabelle. Der kannst du entnehmen, wieviel dir bei welchem Leistungsentgelt und welcher Leis-tungsgruppe als wöchentlicher Leistungssatz zukommt, je nachdem ob du 67 oder 60 Prozent bekommst. Die Leistungsgruppen stehen dabei für die jeweilige Steuerklasse, in die man fällt.

Leistungsgruppe A entspricht den Steuerklassen l und IV
Leistungsgruppe B entspricht der Steuerklasse II
Leistungsgruppe C entspricht der Steuerklasse III
Leistungsgruppe D entspricht der Steuerklasse V und
Leistungsgruppe E entspricht der Steuerklasse VI.

Hoffentlich bist du nicht zu schockiert, wie gering dein Arbeitslosengeld sein wird.
Im Durchschnitt es Jahres 1996 gab es noch 17.754- DM (West) bzw. 14.502,- DM (Ost) an Arbeitslosengeld, also monatlich durchschnittlich 1.480,- DM (West) bzw. 1.209,- DM (Ost). Im Juni '97 schon war das durch-schnittliche monatliche Arbeitslosengeld auf 1.399,- DM (West) bzw. 1.188,- DM (Ost) gefallen. Betrachtet man die Daten nach Geschlechtern differenziert, sieht die Situation für die Frauen sogar noch schlechter aus. Während die Männer im Westen durchschnittlich 1.662,- DM erhielten, mussten sich die Frauen mit 1.039,- DM begnü-gen. Im Osten war die Relation 1.300,- DM für Männer zu 1.086,- DM bei Frauen.

Denke lieber darüber nach, wie du mit dem Wenigen auskommen kannst und welchen Beitrag du in den nächsten Tarifrunden leisten kannst, damit der Tariflohn steigt, denn mit dem allgemeinen Lohnniveau steigen auch Ar-beitslosengeld und -hilfe, die jährlich, getrennt nach West und Ost angepaßt werden.
Sollte im Übrigen der Leistungsbescheid, den das Arbeitsamt dir schickt, einen geringeren Leistungssatz ausweisen als du dir ausgerechnet hast, wende dich sofort an deine Gewerkschaft. Wenn du richtig gerechnet hast, wird sie dir helfen, per Widerspruch und Klage zu deinem Geld zu kommen.

Soweit der Ratgeber

Mit Grüßen
Michael

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danke für deine bemühungen aber…
ich habe eigentlich nur eine ganz simple frage:
ist das netto auf meinen gehaltabrechnungen (also brutto minus sämtlicher abzüge) gleich dem netto, das das arbeitsamt zugrunde legt? da klafft nämlich eine differenz von ca. 150,-DM/monat (natürlich zu meinen ungunsten)

ich stolpere auch nur über den begriff „pauschalisiertes nettoentgeld“. alles andere ist mir ja klar. den ratgeber habe ich auch :smile:

übrigens bin ich weder in der gewerkschaft noch habe ich tarifgehalt bekommen.

gruß ann

Hallo,

ich habe eigentlich nur eine ganz simple frage:
ist das netto auf meinen gehaltabrechnungen (also brutto minus
sämtlicher abzüge) gleich dem netto, das das arbeitsamt
zugrunde legt? da klafft nämlich eine differenz von ca.
150,-DM/monat (natürlich zu meinen ungunsten)

hast Du wahrscheinlich auch schon dran gedacht, aber ich schieß trotzdem mal ins Blaue. Ist es die Kirchensteuer?

ich stolpere auch nur über den begriff „pauschalisiertes
nettoentgeld“. alles andere ist mir ja klar. den ratgeber habe
ich auch :smile:

Pauschaliertes Netto kann ich mir auch nicht erklären.

übrigens bin ich weder in der gewerkschaft noch habe ich
tarifgehalt bekommen.

gruß ann

Gruß
Michael

hast Du wahrscheinlich auch schon dran gedacht, aber ich
schieß trotzdem mal ins Blaue. Ist es die Kirchensteuer?

nein.

Pauschaliertes Netto kann ich mir auch nicht erklären.

so stehts im merkblatt „was? wieviel? wer?“ des arbeitsamtes. die definition allerdings nirgends.

ich schieß jetzt auch mal ins blaue und erhebe widerspruch. hätte es vorher nur gern gewußt, gegen was :smile:

gruß ann

Ähm - vielleicht der Arbeitgeber?!
Hi!

Dein ehemaliger Arbeitgeber muss dem Arbeitsamt doch den Verdienst der letzten 12 Monate bescheinigen. Hast Du das mal verglichen, mit dem, was auf Deinen Abrechnungen steht?

Grüße
Guido, der in seinem Leben schon unendlich viele Arbeitsbescheinigungen ausgefüllt hat - da kann man sich schon mal verschreiben! Deshalb werden die Teile bei uns auch von zwei Leuten unterschrieben (soll heißen: wir kontrollieren uns gegenseitig)

THX! das wars!

-)

danke michael und guido :smile:
es hat sich geklärt! ich danke euch für eure geduld :smile:

ich war beim arbeitsamt, und guido hatte (fast) recht: der ex-arbeitgeber hat einfach schlappe 500,-/monat weniger aufgeschrieben, durchgestrichen und drunter (aber richtig) jahresbrutto + -netto. beim arbeitsamt hat aber irgendjemand das durchgestrichene monatsbrutto in die EDV übertragen.
weil ich ja eigentlich nur den begriff „pauschalisiert“ erklärt haben wollte (*lach* das konnte niemand!) und mir das anhand meiner abrechnungen zeigen lassen wollte, hatte ich sämtliche nachweise dabei und so kams - eher zufällig - raus.

es freut sich
ann

Hallo,

das pauschalierte Nettoentgelt ist folgendes:
Nachdem dein Durchschnittsbrutto errechnet wurde (siehe Merblatt), wird in einer Tabelle, die jedes Jahr vom Gesetzgeber herausgegeben wird geschaut, wieviel Netto zu deinem Brutto paßt. Pauschaliert deshalb, weil es uninteressant ist, in welcher Krankenkasse du bist. Es wird von allen Krankenkassen ein Durchschnittswert genommen. Es werden auch Kirchenbeiträge abgeführt, egal ob du in der Kirche bist oder nicht. Deshalb pauschaliert

Gruß Holger

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