Berechnung des Gegenstandswert beim Steuerberater

Hallo,

nehmen wir an bei der Buchführung eines Unternehmens durch den Steuerberater wird ein Gegenstandswert von 160.000,00 Euro zu Grunde gelegt, welcher mit dem Satz 6,00/10, berechnet wird.

Das Unternehmen befindet sich in der Existenzgründung, d.h. es wurde erst zu Mitte Juni des Jahres aufgenommen. Da ein Geschäftszweig noch nicht aufgenommen werden konnte wird sich der Umsatz für das aktuelle Jahr auf ca. 50.000,00 Euro belaufen.

Es kommt hier also zu einem Differenz zwischen geplantem Gegenstandswert des Steuerberaters und den tatsächlichen Umsatzzahlen von über 100.000,00 Euro.

Würde dies Auswirkungen auf die Honorarrechnugen haben? Also muss der Steuerberater seine Forderungen an den realen Umsatz anpassen? Wenn ja - erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Rechnungen mit dem erhöhten Gegenstandswert?
Oder darf er den geplanten Umsatz zu Grunde legen?

Vielen Dank für Eure Antworten & Liebe verschneite Grüße

…kommt drauf an, was verhandelt wurde. handelt es sich um eine vorauszahlung auf einen jahreswert für die buchführung, dann sollte die schlußrechnung dem tatsächlichen umsatz angepasst werden.

ist es ein festgelegter wert, und der umsatz von 160K wurde genommen, weil der unternehmer das so geschätzt hat, dann gibt es wohl nichts zurück.

gruß inder

vielen dank für deine antwort.

der steuerberater hat in der zwischenzeit den jahresumsatz bzw. gegenstandswert auf 80.000 euro herabgesetzt, was immer noch einer differenz von 30.000 euro entspricht.

jetzt stellt sich die frage: wird im falle eines rumpfwirtschaftsjahres auf einen jahresumsatz um- bzw. hochgerechnet? oder gilt doch der tatsächliche umsatz?

liebe grüße