Hallo,
nehmen wir an bei der Buchführung eines Unternehmens durch den Steuerberater wird ein Gegenstandswert von 160.000,00 Euro zu Grunde gelegt, welcher mit dem Satz 6,00/10, berechnet wird.
Das Unternehmen befindet sich in der Existenzgründung, d.h. es wurde erst zu Mitte Juni des Jahres aufgenommen. Da ein Geschäftszweig noch nicht aufgenommen werden konnte wird sich der Umsatz für das aktuelle Jahr auf ca. 50.000,00 Euro belaufen.
Es kommt hier also zu einem Differenz zwischen geplantem Gegenstandswert des Steuerberaters und den tatsächlichen Umsatzzahlen von über 100.000,00 Euro.
Würde dies Auswirkungen auf die Honorarrechnugen haben? Also muss der Steuerberater seine Forderungen an den realen Umsatz anpassen? Wenn ja - erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Rechnungen mit dem erhöhten Gegenstandswert?
Oder darf er den geplanten Umsatz zu Grunde legen?
Vielen Dank für Eure Antworten & Liebe verschneite Grüße