Berechnung des Krankengeldes während / nach der El

Hallo,

ich bin einer der Väter die die Elternzeit vom 3-14 Lebensmonat voll nutzen wollten / habe um meiner Frau den beruflichen wiedereinstieg zu ermöglichen und selbst eine gute Beziehung zu unserem Sohn aufbauen zu können.

Ich habe während der Elternzeit weiterhin minimal Teitzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, bin dann aber seit August diesen Jahres schwer erkrannt.

Klar 6 Wochen Lohnfortzahlung durch AG und dann durch die Krankenkassen.

Ist bisher alles nicht „tragisch“, da ja das Elterngeld die Haupteinnahmequelle war. Jetzt bin ich aus der Elternzeit raus und würde, wenn nicht immernoch krank, meine voherige Tätigkeit als Ingeneur wieder aufnehmen.

Jetzt erhalten ich den Bescheid der Krankenkasse für den Zeitraum nach der Elternzeit (theortisch höhrers Grundgehalt als Berechnungsbasis), doch es wird für die Krankenkasse weiter das Grundgehalt der Teilzeittätigkeit (während der Elternzeit) als Berechnungsgrundlage hergenommen (die 4 Wochen vor Beginn der Krankheit).

Nach Rückfrage berufen die sich anscheind richtigt auf das Sozialgesetztbuch.

Jetzt meine Frage: gibt es hier nicht die Möglichkeit, dass als Berechnungsgrundlage des Krankengeld das aktuell zustehende vertraglich fixierte Festgehalt als Grundlage hergekommen wird (also das gleiche Gehalt wie vor der Elternzeit). Immerhin wurden hierfür ja jahrelang die Beitäge bezahlt.

Oder gibt es nicht die Möglichkeit den Bereichnunszeitraum „auszuweiten“ sowie wie es für die Berechnung für Arbeitslosengeld I die Möglichkeit gibt, diese auf die 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit im Mittel berechnen zu lassen.

Für jede Hilf und Hinweis sage ich jetzt schon ein „Herzliches Danke Schön“

Lieben Gruß

Reinhold

Hallo und sorry. Bin beruflich vollständig auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und kann leider keine Antwort geben.

Ich Wünsche aber gute Besserung!

Hallo Reinhold,
ich würde Ihnen empfehlen, sich beim zuständigen Sozialgericht beraten zu lassen oder eine Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch zu nehmen. Einstweilen würde ich auf jeden Fall einen Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen. Mir persönlich ist diese Fragestellung neu. Liegt vielleicht auch daran, dass es Elterngeld erst seit knapp vier Jahren gibt und viele Fragen darum herum nicht abschließend geklärt sind. Vielleicht gibt es zu dieser Frage bereits ein Urteil?!? Das Ergebnis würde mich interessieren - vielleicht schreiben Sie mir ja nochmal wie es für Sie läuft. Viel Erfolg, alles Gute und v.a. Gute Besserung! SAM

Hallo Reinhold,

tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Aber an deiner Stelle würde ich gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen und da das reinschreiben, was du hier fragst. Dann müssen sie zumindest nochmal genau begründen, warum sie so entschieden haben.

Wo könntest du dich unabhängig beraten lassen? Hab ne Weile gesucht. Ich dachte, es gäbe auch für die Krankenversicherung Ombudsleute. Für die privaten Kassen stimmt das auch, aber für die gesetzlichen habe ich nix gefunden.
Probiers vielleicht mal hier: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startse…. Die werden auch getragen von den Verbraucherzentralen - vielleicht kann man auch dort Beratung erhalten. Auf beide verweist sogar die Bundesregierung in http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/Ma…. (Übrigens war am erfolgreichsten die komplette Frage an Google „Wer hilft beim Streit mit der Krankenkasse?“)
Hier findest du den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: http://www.patientenbeauftragte.de/

und hier ein Forum zu Fragen rund um die Krankenkassen: http://www.krankenkassenforum.de/

Ich wünsche dir viel Erfolg und vor allem, dass du bald wieder gesund wirst, und viel Freude mit eurem Söhnchen!

Ingrid

Hallo,

ich bin einer der Väter die die Elternzeit vom 3-14
Lebensmonat voll nutzen wollten / habe um meiner Frau den
beruflichen wiedereinstieg zu ermöglichen und selbst eine gute
Beziehung zu unserem Sohn aufbauen zu können.

Klar 6 Wochen Lohnfortzahlung durch AG und dann durch die
Krankenkassen.

Ist bisher alles nicht „tragisch“, da ja das Elterngeld die
Haupteinnahmequelle war. Jetzt bin ich aus der Elternzeit raus
und würde, wenn nicht immernoch krank, meine voherige
Tätigkeit als Ingeneur wieder aufnehmen.

Jetzt erhalten ich den Bescheid der Krankenkasse für den
Zeitraum nach der Elternzeit (theortisch höhrers Grundgehalt
als Berechnungsbasis), doch es wird für die Krankenkasse
weiter das Grundgehalt der Teilzeittätigkeit (während der
Elternzeit) als Berechnungsgrundlage hergenommen (die 4 Wochen
vor Beginn der Krankheit).

Nach Rückfrage berufen die sich anscheind richtigt auf das
Sozialgesetztbuch.

Jetzt meine Frage: gibt es hier nicht die Möglichkeit, dass
als Berechnungsgrundlage des Krankengeld das aktuell
zustehende vertraglich fixierte Festgehalt als Grundlage
hergekommen wird (also das gleiche Gehalt wie vor der
Elternzeit). Immerhin wurden hierfür ja jahrelang die Beitäge
bezahlt.

Oder gibt es nicht die Möglichkeit den Bereichnunszeitraum
„auszuweiten“ sowie wie es für die Berechnung für
Arbeitslosengeld I die Möglichkeit gibt, diese auf die 24
Monate vor der Arbeitslosigkeit im Mittel berechnen zu lassen.

Hallo Reinhold,

auch die Rentenberater (www.Rentenberater.de) sagen, dass sie in Sachen Krankenversicherung helfen. Aber es klingt so, als muss man bei denen bezahlen.

Ingrid

Hallo
leider kann ich bei diesem Problem nicht weiter helfen, da ich mich im SGB V nicht ganz genau auskenne.
liebe Grüße

Hallo Reinhold,

ich kenne mich mit den Krankengeld-Regelungen leider nicht sehr gut aus. Es hört sich aber sehr seltsam an, daß die Krankenkasse ausgerechnet diese 4 Wochen zur Berechnung heranzieht.
Soweit ich weiß muß ein größerer Zeitraum für eine Grundlagenberechnung angenommen werden.
Vielleicht kann dir jemand anderes dazu mehr sagen, der sich mit Krankengeld besser auskennt.
Würde mich jedenfalls nicht so abspeißen lassen.

Alles Gute

Gruß Lore