Hallo,
ich bin einer der Väter die die Elternzeit vom 3-14 Lebensmonat voll nutzen wollten / habe um meiner Frau den beruflichen wiedereinstieg zu ermöglichen und selbst eine gute Beziehung zu unserem Sohn aufbauen zu können.
Ich habe während der Elternzeit weiterhin minimal Teitzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, bin dann aber seit August diesen Jahres schwer erkrannt.
Klar 6 Wochen Lohnfortzahlung durch AG und dann durch die Krankenkassen.
Ist bisher alles nicht „tragisch“, da ja das Elterngeld die Haupteinnahmequelle war. Jetzt bin ich aus der Elternzeit raus und würde, wenn nicht immernoch krank, meine voherige Tätigkeit als Ingeneur wieder aufnehmen.
Jetzt erhalten ich den Bescheid der Krankenkasse für den Zeitraum nach der Elternzeit (theortisch höhrers Grundgehalt als Berechnungsbasis), doch es wird für die Krankenkasse weiter das Grundgehalt der Teilzeittätigkeit (während der Elternzeit) als Berechnungsgrundlage hergenommen (die 4 Wochen vor Beginn der Krankheit).
Nach Rückfrage berufen die sich anscheind richtigt auf das Sozialgesetztbuch.
Jetzt meine Frage: gibt es hier nicht die Möglichkeit, dass als Berechnungsgrundlage des Krankengeld das aktuell zustehende vertraglich fixierte Festgehalt als Grundlage hergekommen wird (also das gleiche Gehalt wie vor der Elternzeit). Immerhin wurden hierfür ja jahrelang die Beitäge bezahlt.
Oder gibt es nicht die Möglichkeit den Bereichnunszeitraum „auszuweiten“ sowie wie es für die Berechnung für Arbeitslosengeld I die Möglichkeit gibt, diese auf die 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit im Mittel berechnen zu lassen.
Für jede Hilf und Hinweis sage ich jetzt schon ein „Herzliches Danke Schön“
Lieben Gruß
Reinhold