Ist es korrekt, bei einer lediglich dreimonatigen Mietminderung
um 5 % (insgesammt knapp 70 Euro) als Streitwert den 3 1/2 fachen Jahresbetrag der Minderung anzurechnen? Was ist hier richtig und üblich? Freue mich über Feedback hierzu. Vielen Dank im Voraus!
Ich versuch gerade mal nachzurechnen. 3 1/2 Jahre = 42 Monate. 70 €uro geteilt durch 42 Monate sind 1,67 €uro.
Klingt doch eigentlich mehr als billig! Und wieso sollte man überhaupt etwas dagegen aussetzen wollen, wenn man doch sowieso im Recht war?
Gruß!
Horst
du bist ein genialer rechenschieber
Ja, um diese Uhrzeit bin ich manchmal genial in Mathe!
Gut, dass du mich gebremst hast!

Horst
Hallo!
Ich versuch gerade mal nachzurechnen. 3 1/2 Jahre = 42 Monate.
70 €uro geteilt durch 42 Monate sind 1,67 €uro.
Sag mal im Ernst, was soll der Mist? Wie kommst Du denn auf die Idee aus dem „dreieinhalbfachen Jahresbeitrag“ ein „geteilt durch 42“ zu basteln? Was ist Deine Motivation für so etwas, außer den Fragesteller zu veralbern?
Wenn eine Mietminderung über drei Monate insgesamt ca. 70 Euro ausmacht, dann liegt der dreieinhalbfache Jahresbetrag der Minderung bei ca. EUR 980. Anders kann man es nicht rechnen, mag man sich noch für so genial halten.
Hallo!
§ 41 Abs. 5 GKG spricht eine andere Sprache. Danach ist der Jahresbetrag der Minderung anzunehmen.
Vielen Dank für die fixen Hinweise. Die erste Berechnung ist tatsächlich falsch
.
Ich denke auch dass der Jahresbeitrag der Minderung zutrifft. Muss sich der/ein Anwalt den daran halten oder hat er bei der Berechnung des Streitwertes bzw. bei der Bemessung freier Hand. Kann er selber entscheiden welchen vervielfacher er zur Berechnung
nimmt 3 1/2-fach oder 1-fach? MERCI !!
Vor ca. 3 Jahren wurden Instandhaltungsmaßnahmen im Bad durchgeführt.
Neue Badewanne, WC, Waschtisch weil die Verfugung (um Wanne) undicht war… Die Wand um die Wanne wurde dann mit anders farbigen Fliesen versehen. Nun gibt es in dem Bad (insgesamt ca. 4 m² klein) grüne, weiße und hellgelbe Fliesen. War damals aufgrund der niedrigen Miete und öffentlich gefördert kein Problem.
Da der Vermieter sich nicht um das Bad kümmert - „es wird erst saniert wenn man auszieht“ und nun auch die Miete erhöht hat(nach Wegfall der Bindung zum 31.12.2008) wurde die Minderung um 5% durchgeführt. Als dann Stress mit Anwalt und Co vom Vermieter kam wurde der Betrag nach drei Monaten ausgeglichen und die aktuelle Miete bezahlt. Das ist im wesentlichen das worum es hier geht. Muss man den Anwalt zahlen? Beauftragt wurde dieser ja vom Vermieter? Die Minderung wurde ausgelichen… Was kann man machen ???