Berechnung des Urlaubsanspruches

Hallihallo ihr Lieben,

ich habe leider absolut keine Ahnung, wie ich meinen Urlaubsanspruch berechnen soll, da ich völlig unterschiedliche Arbeitszeiten habe. Angestellt bin ich als Teilzeitkraft. Ich habe z.B. in einem Monat 70 Stunden gearbeitet und im anderen 200. Ich arbeite teilweise nur einen Tag in der Woche, teilweise wiederum 7 Tage. Ich habe auch völlig unterschiedliche Schichten, ob 3 Stunden, 5 Stunden, 7 Stunden, 9 Stunden oder 10,5.
Bei mir ist alles immer sehr variabel.
Wisst ihr wie ich meinen Urlaubsanspruch berechnen kann?

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Ganz liebe Grüße
Kim

Hallo Kim,
als 1. was steht in deinem Arbeitsvertrag? Wieviele Wochenstunden sind dort angegeben? Ebenso muß dort auch dein Urlaub festgelegt sein.
2. Gibt es einen Tarifvertrag?
Auf jeden Fall gibt es für Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaub - genaueres steht im Bundesurlaubsgesetz. Für Vollzeitbeschäftigte sind es 24 Werktage bezogen auf eine 6 Tagewoche.
Ich zitiere aus dem BurlG gefunden bei : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/…

Die Dauer des Urlaubs (§§ 3–6 BUrlG)
Gesetzlicher Mindesturlaub

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Weitere bundesgesetzliche Bestimmungen zur Dauer des Urlaubs finden sich in §§ 56 und 57 SeemG (ab 1. August 2013 SeeArbG), § 125 SGB IX, § 19 JArbSchG und in § 17 BErzGG. In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.

Gewährt ein Tarifvertrag einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch, ist dieser im Zweifel bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Bei einer anders gelagerten Arbeitszeit ist der Anspruch entsprechend umzurechnen.

Bei flexiblen Arbeitszeiten, bei denen die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit in einem mehrwöchigen Zyklus oder im Jahr erreicht wird, ist nicht auf das Verhältnis der geleisteten Arbeitsstunden, sondern auf die Zahl der mit Arbeitspflicht belegten Arbeitstage abzustellen[3].

Lassen sich die mit Arbeitspflicht belegten Arbeitstage nur auf Grund eines Jahresvergleichs ermitteln, so sind diese Tage ins Verhältnis zu den gesetzlich möglichen Arbeitstagen zu setzen. Dabei geht das BAG für die 6-Tage-Woche von 312 und für die 5-Tage-Woche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus. Bei Änderungen der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des jeweiligen Bezugszeitraum sind diese zu berücksichtigen. Es kann sein, dass dann die Urlaubsdauer mehrfach berechnet werden muss

ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG
Sabine

Hallo,
erste Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz, der Mindesturlaub beträgt bei Vollbeschäftigung 24 Tage. Zweite Grundlage ist der individuelle Arbeitsvertrag, der ggf. nach oben abweichende Urlaubsansprüche und die Verteilung der Arbeitszeit regelt.
Schließlich ergibt sich daraus der Urlaub: Anspruch bei Vollbeschäftigung und tatsächlicher Arbeitsumfang (z.B. 0,x Vollzeitstelle * Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung).
Gruß

Hallo Sensenbraut,

haben Sie denn keinen Arbeitsvertrag, in dem die Urlaubstage festgelegt sind. Zumindest müssten dort doch Ihre Wochenstunden drin stehen und von denen hängt es ab (auch wenn Sie manchmal mehr oder weniger arbeiten gehen).

Ich bin kein Experte im Thema Arbeitsrecht, tut mir Leid aber ich denke, es müsste alles im Vertrag stehen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine schöne Woche!

Viele Grüße

Anni2233

Hallo Sabine,
schonmal vielen Dank für deine ausführliche Hilfe :smile:

Laut meinem alten Vertrag habe ich 20 Urlaubstage und einen 84-Std.-Monat. Da aber der Laden von neuen Chefs übernommen wurde, habe ich noch keinen aktuellen Arbeitsvertrag. Wie viele Urlaubstage müsste ich denn für eine freie Woche nehmen? Pro Woche muss ich laut Vertrag ja dementsprechend 21 Stunden, also 3 Tage arbeiten. Würde es also reichen, wenn ich pro Woche 3 Tage Urlaub nehmen würde? Oder wären es 5 Tage?

Liebe Grüße

Kim

Hallo Kim,

vielleicht hilft dir folgendes weiter:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1157_w…

Und dann noch:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit…

Gruesse
Andreas