Berechnung einer bedarfsgemeinschaft

wie wird jemandem  der harz 4 bezieht , das berechnet wenn er mit seinem  partner der teilzeit arbeitet und aufstockend harz4 bekommt  zusammen ziehen möchte

Hallo,

hier kannst Du das ausrechnen

http://www.forium.de/alg2/index/Hartz+4+Bedarfsgemei…

und hier ein paar Tipps zum Thema

http://www.hartz-4-empfaenger.de/bedarfsgemeinschaft

Gruß

Hallo

die Frage wäre erstmal, ob überhaupt tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt . Durch das Zusammenwohnen/- schlafen mit jemandem bildet man nicht automatisch auch eine BG.

Wenn es sich um ein Paar handelt, das nicht verheiratet ist und keine gemeinsamen Kinder hat, bestehen keinerlei gesetzliche Unterhaltsansprüche /-pflichten zwischen den beiden … und in dem Fall ist es allein ihre Entscheidung, wie sie den finanziellen Teil ihrer Beziehung gestalten wollen und werden. Teilen sie sich lediglich die Miet-/Festkosten (wie in Wohngemeinschaften üblich) und gibt es bei ihnen kein gemeinsames Wirtschaften aus einem Topf, kein finanzielles Füreinander-Einstehen (auch nicht in Notzeiten), keine gegenseitige wirtschaftliche/ finanzielle Unterstützung, keine gemeinsamen Konten /Versicherungen etc, dann besteht zwischen ihnen auch keine (Verantwortungs- und Einstehens-) Bedarfsgemeinschaft , sondern sie wohnen als Beziehungspaar wirtschaftlich /finanziell im Sinne (!) einer WG zusammen. Und in dem Fall hätte Partner A mit den Einkommen (und ggf. ALG2-Ansprüchen) von Partner B nichts zu tun, und umgekehrt ebenso, und er müsste auch für dessen ALG2-Angelegenheiten keine Auskünfte zu seinem eigenen Einkommen und Vermögen erteilen. Der Partner käme jeweils nur bei den Unterkunftskosten ins Spiel, da er sich kopfanteilig daran beteiligen muss (wodurch sich der Wohnkostenbedarf des ALG2-betroffenen Partners entsprechend verringert.) Bezögen beide Partner ALG2, wären das zwei voneinander getrennte „1-Personen“-Bedarfsgemeinschaften und zwei voneinander getrennte Anträge, 2x jeweils Anspruch auf angemessene Wohnkosten für eine 1-Pers.-BG etc. http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…

(Nur) Falls/ sobald das Paar verheiratet ist, gemeinsame Kinder hat, oder falls es zusammenwohnt und gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht/ aufkommt, liegt eine Bedarfsgemeinschaft zwischen ihnen vor. In dem Fall gitl für beide der reduzierte Partnerregelsatz… bei der Unterkunft gelten die Angemessenheitskriterien für die gemeinsame 2er-BG (oder größer/mehr - je nachdem, ob weitere BG-Mitglieder/ Kinder vorhanden sind) … und falls er bisher vorhanden war, fällt der Alleinerziehungs-Mehrbedarf weg. Partner A’s anrechenbares Einkommen wird auch bei den ermittelten Wohn-und Lebensbedarfen von Partner B berücksichtigt (und ggf. auch bei den Bedarfen der anderen BG-Miglieder) - d.h. man lebt eben in einer Wirtschaftsgemeinschaft, bei der man mit seinem Einkommen auch für die Bedarfe des /der Anderen aufkommt.

(Zur Anrechnung des Einkommens: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 und zum Einkommen und Pflichten: http://hartz.info/index.php?topic=27.0 )

LG