Berechnung 'Einkommen' im Alg 2 Bescheid

Hallo Fachleute,

Ein Ehepaar mit einem Arbeitnehmer bekommt Aufstockung von der Arge.
Beim „Einkommen“ wurde bisher Der „Grundfreibetrag“ mit 100 € und
der „Freibetrag wegen Erwerb“ mit 65 € angerechnet.
Jetzt hat der Betrieb des Arbeitnehmers Kurzarbeit angemeldet.
Im neu berechneten Alg 2 Bescheid sind beide Freibeträge weggefallen.
Mündliche Begründung „Der Arbeitnehmer erhält ja jetzt Kurzarbeitergeld“.

Kann dem Ehepaar jemand beantworten ob das sachlich so richtig ist?
Die Erklärung ist hoffentlich ausreichend.
Danke im voraus für eure Antworten.

Hallo,

Beim „Einkommen“ wurde bisher Der „Grundfreibetrag“ mit 100 €
und der „Freibetrag wegen Erwerb“ mit 65 € angerechnet.

Anrechnung gesamt 165 € entspricht Einnahmen von 400 €. Korrekt?

Jetzt hat der Betrieb des Arbeitnehmers Kurzarbeit angemeldet.
Im neu berechneten Alg 2 Bescheid sind beide Freibeträge
weggefallen.
Mündliche Begründung „Der Arbeitnehmer erhält ja jetzt
Kurzarbeitergeld“.

Scheint so korrekt zu sein.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
(5) Insolvenzgeld (Insg) und Kurzarbeitergeld (Kug) sind Lohner
satzleistungen, die bei einem weiterhin bestehenden Beschäfti-
gungsverhältnis erbracht werden. Sie unterscheiden sich u. a. darin,
dass im Insolvenzgeldzeitraum weiterhin die Arbeitskraft eingesetzt
wird. Daher ist auch auf das Insg der Erwerbstätigenfreibetrag zu gewähren, für das Kug hingegen nicht.

Merkblatt KuG
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Berechnung EK:

Falls beide Eheleute EK haben, muss das EK einzeln berücksichtig und berechnet werden.
Z.B. Mann Kug - keine Anrechnung Freibetrag, Frau 400 € Job, Freibetrag muss gewährt werden.

Weiteres zur EK Berechnung:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

Hallo,

Beim „Einkommen“ wurde bisher Der „Grundfreibetrag“ mit 100 €
und der „Freibetrag wegen Erwerb“ mit 65 € angerechnet.

Anrechnung gesamt 165 € entspricht Einnahmen von 400 €.
Korrekt?

Nein ca.1050€! Deswegen die Verwunderung bei dem Ehepaar!

Jetzt hat der Betrieb des Arbeitnehmers Kurzarbeit angemeldet.
Im neu berechneten Alg 2 Bescheid sind beide Freibeträge
weggefallen.
Mündliche Begründung „Der Arbeitnehmer erhält ja jetzt
Kurzarbeitergeld“.

Scheint so korrekt zu sein.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
(5) Insolvenzgeld (Insg) und Kurzarbeitergeld (Kug) sind
Lohner
satzleistungen, die bei einem weiterhin bestehenden
Beschäfti-
gungsverhältnis erbracht werden. Sie unterscheiden sich u. a.
darin,
dass im Insolvenzgeldzeitraum weiterhin die Arbeitskraft
eingesetzt
wird. Daher ist auch auf das Insg der Erwerbstätigenfreibetrag
zu gewähren, für das Kug hingegen nicht.

Merkblatt KuG
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Berechnung EK:

Falls beide Eheleute EK haben, muss das EK einzeln
berücksichtig und berechnet werden.
Z.B. Mann Kug - keine Anrechnung Freibetrag, Frau 400 € Job,
Freibetrag muss gewährt werden.

Weiteres zur EK Berechnung:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

Bedanke mich für Deine Hinweise Werde sie mir genau ansehen