Hallo,
Beim „Einkommen“ wurde bisher Der „Grundfreibetrag“ mit 100 €
und der „Freibetrag wegen Erwerb“ mit 65 € angerechnet.
Anrechnung gesamt 165 € entspricht Einnahmen von 400 €. Korrekt?
Jetzt hat der Betrieb des Arbeitnehmers Kurzarbeit angemeldet.
Im neu berechneten Alg 2 Bescheid sind beide Freibeträge
weggefallen.
Mündliche Begründung „Der Arbeitnehmer erhält ja jetzt
Kurzarbeitergeld“.
Scheint so korrekt zu sein.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
(5) Insolvenzgeld (Insg) und Kurzarbeitergeld (Kug) sind Lohner
satzleistungen, die bei einem weiterhin bestehenden Beschäfti-
gungsverhältnis erbracht werden. Sie unterscheiden sich u. a. darin,
dass im Insolvenzgeldzeitraum weiterhin die Arbeitskraft eingesetzt
wird. Daher ist auch auf das Insg der Erwerbstätigenfreibetrag zu gewähren, für das Kug hingegen nicht.
Merkblatt KuG
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Berechnung EK:
Falls beide Eheleute EK haben, muss das EK einzeln berücksichtig und berechnet werden.
Z.B. Mann Kug - keine Anrechnung Freibetrag, Frau 400 € Job, Freibetrag muss gewährt werden.
Weiteres zur EK Berechnung:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…