Berechnung Elterngeld

Hallo zusammen,

ich werde in den Monate August und September 2011 meine Partnermonate (Vater) der Elternzeit nehmen. Aus beruflichen Gründen kann ich jedoch nur jeweils 145 Tage in jedem Monat nehmen. Ø30h/Woche darf ja gearbeitet werden, bei mir wäre es mit einem 40h-Vertrag also Ø20h/Woche.

Nun die Frage bzgl. der Berechnung des Elterngeldes. Wie berechnet sich das? Ich bekomme ja von meinem Arbeitgeber Geld für die Teilzeitarbeit, was bekomme ich nun noch an Elterngeld dazu?

Einfache Beispielrechnung:

Normales netto: 3000€
Wegen Teilzeit 50%: 1500€ netto
=> 1500€ netto weniger durch Elternzeit

Bekommt man nun noch zu den 1500€ des Arbeitgebers, 65% der 1500€ Differenz zum normalen netto?
Also:
1500€ (Arbeitgeber)

  • 975€ (Elterngeld)
    = 2475€ (Gesamt)

Wäre dankbar, wenn mir wer sagen kann, wie sich das Elterngeld in so einem Fall berechnet :smile:

Danke und Grüße

ich meinte 14 Tage nicht 145 Tage in den beiden Monaten :smile:

Taching,

Nun die Frage bzgl. der Berechnung des Elterngeldes. Wie
berechnet sich das? Ich bekomme ja von meinem Arbeitgeber Geld
für die Teilzeitarbeit, was bekomme ich nun noch an Elterngeld
dazu?

Die Frage sollte andersrum lauten: Wie hoch ist der Anteil, den ich mit meiner Teilzeitarbeit verdiene, der auf das Elterngeld angerechnet wird? Denn man darf zwar arbeiten, aber der Verdienst wird angerechnet.

Hier kann man das berechnen:
http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

Und soviel ich weiß, kann man nur ganze Monate „Auszeit“ nehmen.

VG
e

Ich beantrage ja auch 2 volle Monate (August und September) jedoch werde ich in beiden Monaten 50% Teilzeit arbeiten.

Ich rufe einfach mal bei der Elterngeldstelle an, die helfen da bestimmt weiter :smile:, der Rechner ist mir zuviel Zahlenkrieg :smile:, trotzdem Danke für den Tipp.

Hallo :smile:

Normales netto: 3000€

Wegen Teilzeit 50%: 1500€ netto

=> 1500€ netto weniger durch Elternzeit

Bekommt man nun noch zu den 1500€ des Arbeitgebers, 65% der
1500€ Differenz zum normalen netto?

Also:

1500€ (Arbeitgeber)

  • 975€ (Elterngeld)

= 2475€ (Gesamt)

Genau so berechnet es sich! Außer, dass die 65% nur grob sind, weil auch noch die Werbungskostenpauschale abgezogen wird. Ansonsten stimmt deine Rechnung.

LG
ausnahmefall

Danke! mir gings ums Prinzip, also grob die Rechnung, genau darf das dann die L-Bank machen :smile:

Moin!

Bekommt man nun noch zu den 1500€ des Arbeitgebers, 65% der
1500€ Differenz zum normalen netto?

Also:

1500€ (Arbeitgeber)

  • 975€ (Elterngeld)

= 2475€ (Gesamt)

Genau so berechnet es sich! Außer, dass die 65% nur grob
sind, weil auch noch die Werbungskostenpauschale abgezogen
wird. Ansonsten stimmt deine Rechnung.

Gelächter! Sorry, ihr glaubt nicht ernsthaft, dass der Staat einem zusätzlich zum Lohn Geld gibt, oder? Der Teilzeitlohn vom Arbeitgeber, der während der Elternzeit gezahlt wird, wird voll aufs Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass du im Grunde für NIX arbeiten gehst. Bleib 2 Monate zu Hause bei deinem Kind, alles andere ist Geldrausschmeißerei.

Gruß
finnie

(Hat das Teilzeitjob-Angebot während ihrer eigenen Elternzeit aus dem grund abgelehnt. Zu Hause bleiben brachte genauso viel Geld wie arbeiten gehen -> nur aus einem anderen Topf)

Ok, dann werde ich wohl für gleiches Geld arbeiten gehen und 2x 2 Wochen mit dem Kind genießen. 8 Wochen zuhause geht Jobbedingt leider nicht. Klar steht es mir gesetzlich zu, aber ich würde gerne noch bissel weiterkommen im Job und daher finde ich 2x 2Wochen für Arbeitgeber und auch meine Belande total ok.

Wenn es voll angerechnet wird muss ich da eben 2 Monate durch, dafür schaff ich ja auch weniger …

1 Like

Wenn man keine Ahnung hat…

Wenn der Einkommensverlust 1500€ ist, dann wird auf diesen Einkommensverlust 65% Elterngeld gezahlt!!! Das Teilzeitgehalt wird NICHT voll angerechnet!!! Das ist absoluter Unsinn! Woher hast du den Blödsinn bloß???

Es wird genau so berechnet wie angegeben! Das Ursprungseinkommen ist 3000€, 1500€ werden verdient und 1500€ wären Verlust und auf diesen Einkommensverlust werden 65% Elterngeld gezahlt! Das Elterngeld soll ja den Verlust ausgleichen!

Man man man…

Mein Mann hat im übrigen in Elternzeit mit Elterngeldbezug Teilzeit gearbeitet und komischerweise hat er auf seinen Einkommensverlust („damals“ noch :wink: ) 67% Elterngeld bekommen. Komisch komisch hm?

Ach und noch komischer ist, das es das Bundesministerium auch so sieht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie…

Aber hey, du liest das bestimmt vor lauter lachen nicht mehr… *augenroll*

Gruß
ausnahmefall

1 Like

Ach und noch komischer ist, das es das Bundesministerium auch
so sieht:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie….
html

Gruß
ausnahmefall

Vielen Dank für deinen erneuten Beitrag, hatte mich schon mit „nix“ vom Staat abgefunden, aber nun freut es mich dass ich wohl doch was bekomme :smile:. Hätte aber auch die Teilzeit gemacht und es als sehr gute Investition in die Papa-Kind-Beziehung gesehen :smile:

Vielen Dank nochmal für den o.g. Link der das genauer erklärt.