Hallo,
wie würde das Elterngeld berechnet bei Firmenwagen und VWL?
Mal angenommen aufs Bruttogehalt wird 1% des Listenpreises des Wagens sowie VWL raufgerechnet. Dieses neue Brutto wird dann versteuert. Von diesem Netto wird dann wieder 1% des Listenpreises des Wagens sowie VWL abgezogen. Dieses Netto schließlich ist das Netto welches ausbezahlt wird.
Gruß,
Fred