Berechnung Elterngeld Firmenwagen und VWL

Hallo,

wie würde das Elterngeld berechnet bei Firmenwagen und VWL?

Mal angenommen aufs Bruttogehalt wird 1% des Listenpreises des Wagens sowie VWL raufgerechnet. Dieses neue Brutto wird dann versteuert. Von diesem Netto wird dann wieder 1% des Listenpreises des Wagens sowie VWL abgezogen. Dieses Netto schließlich ist das Netto welches ausbezahlt wird.

Gruß,
Fred

Ich bin Kfz-Sachverständiger und kein Buchhalter. Ein wenig mehr Sorgfalt bei der Auswahl des Experten wäre sinnvoll.

Hallo Fred,

genauso würde ich es auch rechnen.
„Mal angenommen aufs Bruttogehalt wird 1% des Listenpreises des Wagens sowie VWL raufgerechnet. Dieses neue Brutto wird dann versteuert. Von diesem Netto wird dann wieder 1% des Listenpreises des Wagens sowie VWL abgezogen. Dieses Netto schließlich ist das Netto welches ausbezahlt wird.“

Gruß

Udo

Hallo Udo,

da habe ich mich wohl nicht verständlich ausgedrückt. Die Frage war, wie das Elterngeld berechnet würde. Das angenommene ist der „normale“ Abrechnungsvorgang durch den AG. So wird das immer gerechnet während des Leistungsbezugs.

Die Frage war aber, würde das Elterngeld vom „Brutto ohne Firmenwagen und VWL“ gerechnet oder vom „Brutto MIT Firmenwagen und VWL“?

Gruß,
Fred

Hallo Fred,Basis der Berechnung ist das Bruttoeinkommen. Wenn es durch Wagen und VWL höher ausfällt, so ist das ein Vorteil für Sie. Vom Bruttogehalt werden pauschal 21% Sozialversicherungsbeiträge abgezogen sowie die zu erwartende Steuer lt. Tabelle. Wie hoch das reale Nettoeinkommen auf Ihrer Lohnabrechnung ausfällt ist ganz egal. Schönen Gruß und viel Spaß beim Rechnen, SAM

Hallo Fred,
die Berechnungsmethodik spielt in Deinem Falle wohl eher keine Rolle, denn das Elterngeld ist auf 1800 € gedeckelt. Was schon etwa bei Brutto 2900 € eintritt (z.B. 0 Kinder bisher, 1 Kind im Anmarsch, keine Teilzeit während der Elternzeit).

Gruss
Markus