wie berechnet sich das Elterngeld wenn man bis ca. Mitte des Jahres fest angestellt war und sich danach selbstständig gemacht hat?
Wird hier zur Berechnung nur das halbe Jahr der Selbstständigkeit durch den Steuerbescheid 2009 (bspw. das Kind kommt 2010) herangezogen oder wird auch das vorherige Angestelltenverhältnis mit einberechnet?
es wird das Angestelltengehalt mit angerchnet. Sollte zwischen Selbststängikeit und Anstellung z.b. eine Arbeitslosigkeit liegen, werden diese Monate nicht mit gerechnet. Dafür werden zusätzliche Monate vom Angestelltenverhältniss mit angerechnet.
Sprich:
12 Monate, Durchschnitt des Gehaltes- war Antragesteller z.B. zwei Monate arbeitlos, wird Gehalt von Monat 13 u. 14 zur Berechnung genommen.