Berechnung Elterngeld

Hallo an alle Wissenden!

Hier einige Fragen zur Berechnung des Elterngeldes.
Leider bin ich beim Googeln nicht wirklich aussagekräftig fündig geworden.

Es ist ja so, dass man als Schwangere während des Mutterschutzes und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse UND die Differenz zum Gehalt vom Arbeitgeber erhält. Wie wird das Ganze denn dann mit dem Elterngeld verrechnet?

Bekäme die Mutter während der 8 Wochen nach Geburt des Kindes sowohl Elterngeld als auch Gehalt (also „doppelte“ Bezüge)? Falls nicht, gäbe es ja 2 Monate lang gar kein Elterngeld, also effektiv nur 10 Monate Elterngeld statt 12! Richtig?!
Oder wird nur das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, nicht aber der Beitrag des Arbeitgebers mit dem Elterngeld verrechnet?
Oder kann das Elterngeld erst nach den 8 Wochen ab Geburt beantragt und somit dann doch 12 statt wie oben spekuliert 10 Monate bezogen werden?
(Bei allen Fragen davon ausgegangen, dass nur die Mutter zu Hause bliebe, sonst natürlich)

Vielen lieben Dank für alle Antworten schon im Vorfeld und Grüße,
Sally

Guten Morgen Sally,

ich kann Dir hier zur weiteren Information die Ausführungen zum Elterngeld auf den Seiten des BMFSFJ (als erste Quelle) empfehlen.

Es ist ja so, dass man als Schwangere während des Mutterschutzes und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse UND die Differenz zum Gehalt vom Arbeitgeber erhält. Wie wird das Ganze denn dann mit dem Elterngeld verrechnet?

Hier ist es erläutert: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich…

Sofern sich die Anspruchszeiträume überschneiden, wird der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss taggenau auf den mit der Geburt des Kindes entstehenden Anspruch auf Elterngeld angerechnet.

Bekäme die Mutter während der 8 Wochen nach Geburt des Kindes sowohl Elterngeld als auch Gehalt (also „doppelte“ Bezüge)?

Nein.

Falls nicht, gäbe es ja 2 Monate lang gar kein Elterngeld, also effektiv nur 10 Monate Elterngeld statt 12! Richtig?!

Ja! Man bzw. frau könnte aber überlegen – wenn es finanziell und auch sonst in die Lebensplanung passt –, das Elterngeld auf 24 Monate zu verteilen, und dann bekäme frau summa sumarum 22 Monate das halbe Elterngeld (= 11 „ganze“ Monate) und somit 1 Monat länger, als wenn frau für 12 Monate beantragt und damit „nur“ 10 Monate ausgezahlt bekommt (siehe auch den Link zum Schluss).

Oder wird nur das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, nicht aber der Beitrag des Arbeitgebers mit dem Elterngeld verrechnet?

S. o.

Oder kann das Elterngeld erst nach den 8 Wochen ab Geburt beantragt und somit dann doch 12 statt wie oben spekuliert 10 Monate bezogen werden?
(Bei allen Fragen davon ausgegangen, dass nur die Mutter zu Hause bliebe, sonst natürlich)

Nein, das geht nicht (s. o. oder hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich…)

Lieben Gruß
Trillian

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Hallo Trillian!

Vielen Dank vorerst für die beiden Links und die Antworten auf meine Fragen! :smile:

Nun taucht noch eine Fragestellung auf: Angenommen, der Vater des Kindes würde sich dafür entscheiden, ebenfalls 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Würde dann das Elterngeld zusätzlich zum Mutterschaftsgeld/Gehalt der Frau gezahlt?
Eigentlich ja schon, da der Vater des Kindes in diesen 2 Monaten ja effektiv nichts verdienen würde. Richtig?

Könnte die Mutter dann die 12 Monate anhängen oder wären 2 Monate so oder so „futsch“, da 8 Wochen Mutterschutz gesetzlich vorgesehen sind (sprich: die ersten 2 Lebensmonate des Kindes würde das Elterngeld mit dem Gehalt der Mutter verrechnet und käme zusätzlich das Elterngeld für den Vater hinzu; anschließend dann 10 Monate Elterngeld für die Mutter)?

Ich hoffe, ich konnte mich deutlich genug ausdrücken.

Liebe Grüße und einen schönen Abend
Sally

Guten Morgen Sally,

Nun taucht noch eine Fragestellung auf: Angenommen, der Vater des Kindes würde sich dafür entscheiden, ebenfalls 2 Monate Elternzeit zu nehmen: Würde dann das Elterngeld zusätzlich zum Mutterschaftsgeld/Gehalt der Frau gezahlt?
Eigentlich ja schon, da der Vater des Kindes in diesen 2 Monaten ja effektiv nichts verdienen würde. Richtig?

Ja schon, in der Zeit würde dann gleichzeitig Elterngeld bezogen, also in 2 Monaten quasi 4 von max. 14 Monaten „verbraucht“ werden. (War das jetzt verständlich? Ich habe Dir die Antwort hierzu vom BMFSFJ verlinkt.) Die Zeit in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, wird in jedem Fall der Mutter zugerechnet, mit der entsprechenden Anrechnung auf das Elterngeld.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich…

Könnte die Mutter dann die 12 Monate anhängen oder wären 2 Monate so oder so „futsch“, da 8 Wochen Mutterschutz gesetzlich vorgesehen sind (sprich: die ersten 2 Lebensmonate des Kindes würde das Elterngeld mit dem Gehalt der Mutter verrechnet und käme zusätzlich das Elterngeld für den Vater hinzu; anschließend dann 10 Monate Elterngeld für die Mutter)?

Ich habe die Ausführungen des BMFSFJ so verstanden, dass Deine „Klammervariante“ möglich wäre. Also der Vater könnte demnach die ersten 8 Wochen Elternzeit nehmen und für diese Zeit zeitgleich mit der Mutter Elterngeld beziehen (welche dieses auf das Mutterschaftsgeld angerechnet bekäme und in diesem Fall überwiegend keine Zahlungen erhielte). Dann kämen danach noch 10 Monate Elterngeld für die Mutter und danach nix mehr.

Ich hoffe, ich konnte mich deutlich genug ausdrücken.

Klar.

Liebe Grüße und einen schönen Abend
Sally

Und Dir einen schönen Tag noch!

Lieben Gruß
Trillian

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

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Guten Morgen Trillian!

Nochmals herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe!

Liebe Grüße und eine schöne Restwoche,
Sally