Berechnung Freibetrag 2014 aus Fahrten zur Arbeit & Außergew. Belastung

Hallo alle zusammen,

wie geht das Finanzamt mit folgender Konstellation hinsichtlich der Gewährung eines jährlichen Steuerfreibetrages um:

  1. Penderpauschale a einfache Fahrt 20km:
    20km x 230 Tage x 0,30 Cent = 1.380,- EUR
    sowie hinzukommend ein Freibetrag für außergewöhnliche Belastung (Behinderung 50%) = 570,- EUR

Laut Steuerrecht müssen nach Abzug der 1.000 EUR hinsichtlich der Werbungskosten noch 600,- EUR übrig bleiben, um einen Freibetrag zu erhalten. Dies wäre bei dem Fall insofern nur gegeben, wenn die außergewöhnliche Belastung auf die 380,- EUR (Betrag nach Abzug 1.000 EUR) hinzugerechnet werden können. Andere Werbungskosten wie Kirchensteuer, welche auch angesetzt werden könnten, bestehen nicht. 

Ist diese Zusammenrechnung auf 950,- EUR möglich, oder wird getrennt betrachtet - ergo können „nur die 570,- EUR“ als Freibetrag (dies ist möglich) eingetragen werden?

wie geht das Finanzamt mit folgender Konstellation
hinsichtlich der Gewährung eines jährlichen Steuerfreibetrages
um:

Einfach Antrag stellen statt zu rätseln, was das FA wohl tun würde.

  1. Penderpauschale a einfache Fahrt 20km:
    20km x 230 Tage x 0,30 Cent = 1.380,- EUR
    sowie hinzukommend ein Freibetrag für außergewöhnliche
    Belastung (Behinderung 50%) = 570,- EUR

Ist diese Zusammenrechnung auf 950,- EUR möglich, oder wird
getrennt betrachtet - ergo können „nur die 570,- EUR“ als
Freibetrag (dies ist möglich) eingetragen werden?

Die 570 Euro werden auf jeden Fall eingetragen. Die weiteren (1.380 - 1.000) 380 Euro werden addiert, so daß insgesamt 950 Euro Freibetrag jährlich bzw. 79 Euro monatlich eingetragen werden. Gäbe es nur die Werbungskosten, dann wäre der Eintrag erst ab 1.600 Euro Werbungskosten möglich, das ist richtig (ergibt dann 50 Euro monatlichen Freibetrag).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank. Das ist es ja… man war beim Finanzamt. Die freundliche Sachbearbeiterin war sich nicht ganz sicher hinsichtlich der Zusammenrechnung und kam zu dem „Entschluss“, dass es nicht geht…

Also nochmal einen Antrag stellen.