Hallo alle zusammen,
wie geht das Finanzamt mit folgender Konstellation hinsichtlich der Gewährung eines jährlichen Steuerfreibetrages um:
- Penderpauschale a einfache Fahrt 20km:
20km x 230 Tage x 0,30 Cent = 1.380,- EUR
sowie hinzukommend ein Freibetrag für außergewöhnliche Belastung (Behinderung 50%) = 570,- EUR
Laut Steuerrecht müssen nach Abzug der 1.000 EUR hinsichtlich der Werbungskosten noch 600,- EUR übrig bleiben, um einen Freibetrag zu erhalten. Dies wäre bei dem Fall insofern nur gegeben, wenn die außergewöhnliche Belastung auf die 380,- EUR (Betrag nach Abzug 1.000 EUR) hinzugerechnet werden können. Andere Werbungskosten wie Kirchensteuer, welche auch angesetzt werden könnten, bestehen nicht.
Ist diese Zusammenrechnung auf 950,- EUR möglich, oder wird getrennt betrachtet - ergo können „nur die 570,- EUR“ als Freibetrag (dies ist möglich) eingetragen werden?