vielleicht gibt es hier Experten, die mir bei meiner Frage helfen können, das wäre wirklich toll.
Es geht darum, wie die gesetzliche - freiwillige - Krankenversicherung berechnet wird, wenn jemand durch einen beamtenähnlichen Vertrag unkündbar ist, die Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr an die BfA gezahlt werden müssen weil einen Teil der Rentenbezüge später der ehemalige Arbeitgeber zahlt, seine KV-Beiträge aber komplett selbst zahlen muss und zusätzlich freigestellt ist, und zwar von seinem 50sten Lebensjahr bis zur Rente (sorry, falls das nicht gut verständlich sein sollte ).
Bei der KV gibt es den Satz „freiwillig versicherte Arbeitnehmer“ brauchen ihr Einkommen nicht nachweisen, alle anderen (!) freiwillig Versicherten müssen ihr Einkommen nachweisen (für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung reicht eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides aus).
Es hieße von seiten der KV, wenn man mehr als 10 Jahre freigestellt wäre und seine KV selbst komplett zahle, gehöre man zu der zweiten Gruppe… müsse also alle Einkünfte darlegen.
Kann hier jemand helfen und mir sagen ob das stimmen kann ?
Vielen Dank.
Hallo,
ja, das stimmt - mit den „freiwillig versicherten Arbeitnehmern“ sind hier diejenigen gemeint, die aufgrund ihres Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, also sowieso den Höchstbeitrag an die Kasse entrichten. Da ist ein Einkommensnachweis nicht erforderlich.
Gruss
Czauderna
Kleine Ergänzung zu Deinen wie immer von mir höchst geschätzten Auskünften:
Es gibt auch freiwillig Versicherte unter der Beitragsbemessungsgrenze, die müssen natürlich ihr Einkommen nachweisen.
Hallo,
vielen Dank, ja, die gibt es natürlich - ich schrieb von freiwillig versicherten Arbeitnehmern, also Beamte oder Selbständige oder Studenten beispielsweise , ausgeschlossen.
Da kämen meiner Meinung dann nur noch die selbst versicherten 450 €- Jobber infrage, die man dann noch als freiwillig versicherte Arbeitnehmer bezeichnen könnte.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich bin anscheinend schon zu lange raus - stehe nämlich gerade etwas auf dem Schlauch -
kannst du mir auf die Sprünge helfen - was wären das für Versicherte ?.
Gruss
Czauderna
Hallo Christa,
das sind aber keine freiwillig versicherten Arbeitnehmer - nur um die geht es und um deren Verpflichtung der Kasse Einkommensnachweise vorzulegen.
Gruss
Czauderna
Bei einer Freistellung und der Tatsache, dass man sich deshalb freiwillig weiter versichern muss, ist man nicht mehr freiwillig versicherter Arbeitnehmer, sondern gehört zur Gruppe der sonstige freiwillig Versicherten und da sind auch andere Einkünfte beitragspflichtig. Allerdings, wenn man der Kasse einmalig erklärt, dass die Einkünfte über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegen, dann verzichtet die Kasse auch bei diesem Personenkreis auf Einkommensnachweise.
hauptberuflich Selbständige sind immer freiwillig versichert, ansonsten ist man nebenberuflich Selbständig und kann dann ggf. auch pflichtversichert als Arbeitnehmer sein
Gruss
Czauderna
du beziehst dich wieder auf das Anfangsposting. Ich hatte aber ursprünglich auf deine Frage geantwortet, was das für Versicherte wären, die keine 450€-Jobber und überhaupt keine Arbeitnehmer sind.
Das
gilt im Übrigen auch für freiwillig versicherte Beamte.
Hallo Christa,
okay, habe ich dann falsch gelesen weil auf die Eingangsfrage konzentriert - hinzu kam das hier - Stimmt. Darüber hinaus gibt es auch die, die gar nicht ArbeitnehmerInnen sind, aber so versichert bleiben wollen. von farout, dem meine Frage galt
deine Aufzählungen sind natürlich so gesehen vollkommen okay - warte ich mal ab, was farout noch dazu schreiobt.
Gruss
Günter
Ja, die, die z.B nicht arbeiten, aber Vermögen haben.
Oder unverheiratet mit einem verdienenden Partner ohne eigenes Einkommen leben oder von ihm versorgt werden.
Vielleicht auch die, die von irgendeinem Unterhalt leben, das weiss ich aber nicht genau.
Ersteres habe ich selber mal eine Zeit lang getan, daher weiss ich das mit Sicherheit.
Hallo,
ach, so meinst du das - ja, natürlich es gibt Personen, die eigentlich nicht arbeiten muessten, es aber, egal aus welchen Gründen tun und es gibt Menschen, die müssen unbedingt arbeiten, weil es eben anders nicht geht, aber auch für die alle gilt - wenn sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind, müssen sie keine Einkommenserklärung an ihre Krankenkasse abgeben, weil andere, egal welcher Art, Einkommen (Versorgungsbezüge ausgenommen) nicht beitragspflichtig sind.
Gruss
Czauderna
Genau, das war ja gleich durch Dich geklärt, wie sich das für ArbeitnehmerInnen verhält.
Und dann gibt es eben auch Leute, die nicht arbeiten müssen und es auch nicht tun.
Die können sich freiwillig versichern und müssen sämtliche Einkünfte angeben.
Hallo farout,
die Einstufung, also die Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten richtet sich immer nach dem Einkommen. Eine freiwillige Versicherung heißt nur deshalb freiwillig, weil es eben in der Vergangenheit keine Pflicht gab sich krankenversichern, wenn keine Krankenversicherungspflicht vorlag. Durch die Änderung der Gesetze ist ja nun jeder gezwungen sich zu versichern, egal ob in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der PKV, deshalb trifft der Begriff „freiwillig“ nicht mehr so richtig zu, wurde aber einfach beibehalten.
Also, in der GKV geht es nach dem Einkommen und da gibt es die Beitragsbemessungsgrenze.
Alle, die Einkommen unter dieser Grenze haben, müssen ihrer Krankenkasse Einkommensnachweise vorlegen damit geprüft werden kann, ob die erklärte Summe der Einkünfte auch zutrifft. Wenn nun ein Versicherter erklärt, dass er über der Beitragsbemessungsgrenze liegt mit seinem Einkommen, dann muss er das nicht nachweisen, weil es der Kasse egal ist, ob er monatlich 4700,00 € hat oder 10.000 €, er zahlt den Höchstbeitrag und mehr geht nicht.
Sicher hast du recht, dass es Unsinn ist, wenn jemand nur 4000,00 € hat, das er freiwillig den Höchstbeitrag zahlt, nur um keinen Nachweis erbringen zu müssen, das war aber auch nicht von mir oder Christa gemeint.
Gruss
Czauderna