Hallo. Ich bräuchte mal dringendst eure Hile.
Ich habe mir ein Bsp. für die Berechnung des Goodwills nach HGB u IFRS ausgedacht mit Beachtung von stillen Reserven und stillen Lasten.
Kaufpreis 180 GE, Vollkonsolidierung
Daten des erworbenen Unternehmens:
Aktiva 150 GE
Passiva 60 GE EK und 90 GE FK (= 150 GE)
Beizulegender Zeitwert = 170 GE (150 GE inkl. 30 GE stille Reserven, 10 GE
stille Lasten)
Goodwill:
HGB: 180 - (150 - 90) = 120 GE
IFRS (Kaufpreisallokation): 180 - (170 - 90) = 100 GE
Da ja meist mehr stille Reserven als stille Lasten in einem Unternehmen sind, kann es sein, dass der Goodwill nach HGB bei vollem Ansatz (und ab 2009 muss er bei Erstbewertung voll angesetzt werden) meist zu hoch angesetzt wird?
Hallo,
Da ja meist mehr stille Reserven als stille Lasten in einem
Unternehmen sind, kann es sein, dass der Goodwill nach HGB bei
vollem Ansatz (und ab 2009 muss er bei Erstbewertung voll
angesetzt werden) meist zu hoch angesetzt wird?
Im Grunde hast Du damit recht. Allerdings verwundert dieses „Ergebnis“ insofern nicht als es mit den jeweiligen Absichten der beiden Rechnungslegungssysteme korreliert ist.
Selbst nach dem BilMoG, welches ja als Alternative zu den IFRS angepriesen wird, besteht eine der Hauptfunktionen immer noch in der Ausschüttungsbemessung und damit dem „vorsichtigen Bilanzieren“. Nun kann man sich zu Recht fragen, wie man in Deinem Fall von einer „Vorsicht“ sprechen kann, wenn doch der HGB-Goodwill höher ausfällt, als derjenige nach IFRS.
Um diesem „Phänomen“ auf die Schliche zu kommen muss man aber schon eine „Station früher“ aussteigen - beim Fair Value. IFRS 3 verlangt ja durch die Purchase Price Allocation eine Verteilung der jeweils beizulgenden Zeitwerte.
Nun ist aber seit geraumer Zeit bekannt, dass der Fair Value die „Achilles’ Verse“ der gesamten internationalen Rechnungslegung ist. Gerade hier bieten sich dem Bilanzierenden Bewertungsspielräume, die eigentlich durch die int. RL geschlossen werden sollten. Mithin ist es also tatsächlich so, dass der Fehler der „Falsch- oder Überbewertung“ schon auf der Ebene der Fair Values passiert.
Zum Vergleich: Das HGB beachtet nach wie vor das Anschaffungskostenprinzip und lässt unrealisierte Wertsteigerungen über das Realisationsprinzip nicht zu. Von dieser Seite aus fällt der HGB-Goodwill natürlich mitunter sehr hoch aus. Allerdings handelt es sich hierbei um eine „bewusste und bekannte“ Überbewertung. Auch wenn es sich dabei vielleicht um einen nicht allzu „befriedigenden“ Zustand handelt, so kann man ihn dennoch „einigermaßen“ überschauen.
Im Falle der IFRS und den zahlreichen teilweise hoch spektakulären Barwertmodellen, diese sind nach jetztigem IFRS 3 immer zulässig im Rahmen der Kaufpreisallokation, sieht es dann aber ganz anders aus. Hier kann die „Falschbewertung“ aus jeder Ecke kommen und … es kann auch, ob der hohen Subjektivität, ein jeder zu einem anderen Bewertungsergebnis gelangen. Das ist dann der Pferdefuss der Barwertmodelle.
Fazit: Der IFRS-Goodwill muss bei weitem nicht der „richtigere“ sein.
Aber das ist in der Tat eine interessante Frage. Ich vermute es werden sich schnell Vertreter für beide Argumentationsseiten finden lassen.
VG
Sebastian
Vielen Dank für die Antwort.