Berechnung Gründungszuschuss

Hallo

Person x ist arbeitslos gemeldet. Da sie wegen ihres Kindes nur einen Halbtagesjob sucht, erhält sie 50 % Arbeitslosengeld. Nach ein paar Monaten ist sie noch immer arbeitslos und beschließt, einen Vollzeitjob zu suchen, erhält also 100 % des ihr zustehenden Arbeitslosengeldes. Wieder etwas später möchte sie sich selbständig machen. Dazu beantragt sie bei der Arbeitsagentur den Gründungszuschuss.

Wie errechnet sich der Zuschuss?
Nach der Höhe des Arbeitslosengeldes, das sie am letzten Tag vor Antragstellung erhalten hat, oder wird ein Durchschnitt der gesamten erhaltenen Bezüge seit Erhalt des Arbeitslosengeldes gebildet?

Vielen Dank

Hallo,

das Arbeitslosengeld wird in der Höhe des derzeitigen Bezugs (100 %) weitergewährt.

Gruß