Hallo zusammen,
ich versuche gerade, eine Nebenkostenabrechnung nachzuvollziehen:
Der Fernwärmeverbrauch ist in kWh angegeben x Arbeitspreis ergibt das einen Endbetrag X - so weit, so gut.
Dann steht aber dort noch „Umrechnungsfaktor 1000“, ein Anschlusswert kw/m2 (mein Nachbar hat einen anderen Anschlusswert, wie berechnet sich also der Anschlusswert?), Leistungspreis (scheint fest vorgegeben von den Stadtwerken) x Anschlusswert x Mietdauer in Monaten ergibt einen weiteren Betrag, der sich mir nicht erschließen will (weil ich nichts mit dem Anschlusswert anzufangen weiß).
Dann wird noch eine dritte Berechnung, „Verrechnungspreis“ x Mietdauer in Monaten aufgestellt, der Verrechnungspreis scheint auch variabel zu sein, wie berechne ich diesen?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo Mathilde,
der Fernwärmeverbrauch wird in kWh (Kilowattstunden) angegeben, der veröffentlichte Preis des Lieferanten meist in €/MWh (Megwattstunde)
1 MWh = 1.000 kWh. Beispiel 60 €/MWh/1000 = 0,06 €/kWh
Anschlusswert ist die vorzuhaltende Wärmeleistung für die Wohnung oder beheizbare Fläche am kältesten Tag (dessen Definition ergibt sich aus DIN-Vorschriften, Z. B. wird in meiner Gegend die Wärmeleistung nach einer tiefsten Tagesmitteltemperatur von - 12°C ermittelt). So wie geschildert, wird der Leistungspreisbetrag nach dem Verhältnis der individuellen Wärmeleistung zur Gesamtwärmeleistung aufgeteilt. Dann ergeben sich bei unterschiedlichen Flächen auch unterschiedliche anteilige Beträge.
Die dritte Preiskomponente ist für Messung und Abrechnung. Wenn über der Verbrauch über Verdunstung (Röhrchen) oder elektronische Heizkostenverteiler gemessen, ergeben sich je nach Zahl der Heizkörper in der Wohnung auch hier unterschiedliche Beträge in der Abrechnung.
Wenn noch Unklarheiten bestehen, bei der Abrechnungsfirma nachfragen.
MfG
Zemionow
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich also davon
ausgehen, dass Anschlusswert und Verrechnungspreis konstant für meine qm bleiben?
Hallo Mathilde,
völlig richtig, unter der Voraussetzung, dass alles so bleibt wie derzeit.
Wenn der Verrechnungspreis verändert werden kann, weil z. B. höhere Personalkosten für Ablesung und Abrechnung anfallen, würde er sich erhöhen.
Der Anschlusswert könnte sich durch bauliche Maßnahmen ändern, z. B. durch eine Wärmedämmung. Aber das würde alle Wohnungen gleichermaßen betreffen und das Verhältnis zum neuen Anschlusswert des gesamten Hauses würde gleichbleiben. Im Übrigen kann wohl keine bauliche Maßnahme dazu führen, dass sich der Wert erhöht. Da ist eigentlich nur eine Richtung möglich: der Anschlusswert kann in diesem Fall nur sinken.
MfG
Zemionow