Berechnung Heizkostenperiode von 2008 in Dez 2010?

Hallo zusammen,

Bezüglich der Abrechnung der Nebenkosten einer Wohnung besteht folgende Frage:

Das Mehrfamilienhaus hat eine gemeinsame Ölheizung für 6 Parteien.

Einzug in diese Wohnung: 1. Juni 2008

Erste Nebenkostenabrechnung: Dezember 2009

  • Berechnung der „Betriebskostenabrechnung“: Bestehend aus Grundsteuer, Strassenreiningung, Müllabfuhr, Schmutzwassergebühren etc.

  • Keine Heizkostenabrechnung - Keine Erwähnung, keine Berechnung

Zweite Nebenkostenabrechnung: Nun Mitte Dezember 2010

  • Für „Betriebskostenabrechnung“: Bestehend aus Grundsteuer, Strassenreiningung, Müllabfuhr, Schmutzwassergebühren etc.

  • Heizkostenabrechnung im Abrechnungszeitraum von: 1.06.2008 bis 31.05.2009

Laut Kenntnisstand darf der Vermieter im Dezember 2010 die Heizkosten von 2008 nicht mehr einfordern oder?

Kann man in diesem Fall den Anteil kürzen und nur den Teil vom 1.1.2009 bis 31.05.2009 für Heizkosten zahlen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Den Kenntnisstand bitte wie folgt erweitern:
Der VM darf 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes keine Nachforderungen aus einer Abrechnung mehr stellen, wenn keine Gründe vorliegen die er nicht zu vertreten hat.
Abrechnen darf er schon noch.

vnA

…hallo…sie haben Glück…der Vermieter berechnet die Heizkosten erst, wenn das Material (hier Oel) verbraucht ist. Beispiel: Oel wird im September 2008 getankt, dann könnte der Vermieter dieses Oel, was noch im Tank ist bei der Nebenkosten-Abrechnung 2009 schon abrechnen. Tut er aber nicht…erst wenn der Oeltank leer ist und neues Oel eingefüllt ist, wird das verbrauchte Oel abgerechnet. Gut wenn man solch kulante Vermieter hat.