Hallo zusammen,
Bezüglich der Abrechnung der Nebenkosten einer Wohnung besteht folgende Frage:
Das Mehrfamilienhaus hat eine gemeinsame Ölheizung für 6 Parteien.
Einzug in diese Wohnung: 1. Juni 2008
Erste Nebenkostenabrechnung: Dezember 2009
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Berechnung der „Betriebskostenabrechnung“: Bestehend aus Grundsteuer, Strassenreiningung, Müllabfuhr, Schmutzwassergebühren etc.
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Keine Heizkostenabrechnung - Keine Erwähnung, keine Berechnung
Zweite Nebenkostenabrechnung: Nun Mitte Dezember 2010
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Für „Betriebskostenabrechnung“: Bestehend aus Grundsteuer, Strassenreiningung, Müllabfuhr, Schmutzwassergebühren etc.
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Heizkostenabrechnung im Abrechnungszeitraum von: 1.06.2008 bis 31.05.2009
Laut Kenntnisstand darf der Vermieter im Dezember 2010 die Heizkosten von 2008 nicht mehr einfordern oder?
Kann man in diesem Fall den Anteil kürzen und nur den Teil vom 1.1.2009 bis 31.05.2009 für Heizkosten zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!